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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 158/95


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0510
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1996 - V ZR 158/95

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12 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1997, 69 BGH - Gebäudeschaden: "Neu-für-Alt-Abzug"?

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0279
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 09.11.2021 - VI ZR 87/20

Für die Bemessung des Schadens bei Verlust einer Sache kommt es auf deren objektive Eigenschaften an (hier: Wiederbeschaffungswert bei Verlust eines Pferdes). (Rn. 8 - 10)*)

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IBRRS 2022, 1520; IMRRS 2022, 0607
MietrechtMietrecht
Schadensersatz aus einem Mietvertrag wegen des Austausches einer Schließanlage

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16.03.2021 - 316 C 263/20

1. Auch beim Austausch einer noch funktionierenden Schließanlage ist bei der Ermittlung des Schadensersatzanspruchs ein Abzug neu für alt vorzunehmen.*)

2. Für die Schätzung der üblichen Lebensdauer kann auch in Norddeutschland auf die "paritätische Lebensdauertabelle" der Schweiz, erstellt von Mieter- und Vermieterseite, zurückgegriffen werden.*)

3. Hat die Schließanlage die Höchstlebensdauer nach der Lebensdauertabelle bereits überschritten, kann der Schadensersatzanspruch nicht mit "Null" angesetzt werden, sondern er ist nach § 287 ZPO zu schätzen.*)

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IBRRS 2006, 1830; IMRRS 2006, 1134
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04

Zur Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache.*)

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IBRRS 2006, 5067
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.01.2006 - VI ZR 43/05

Zur Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten, die dem Geschädigten durch die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen eigenen Unfallversicherer entstehen.*)

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IBRRS 2005, 4029
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 18.01.2005 - VI ZR 73/04

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2004, 1506; IMRRS 2004, 0782
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse

BGH, Urteil vom 07.05.2004 - V ZR 77/03

Zum Grund eines Schadensersatzanspruchs gehört die Feststellung, daß aus dem geltend gemachten Haftungsgrund ein Schaden entstanden sein kann. Ist dies bei einem Anspruch aus abgetretenem Recht davon abhängig, ob sich der Schaden nach der Person des Zedenten oder - in Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation - nach der des Zessionars berechnet, nimmt die in einem Grundurteil hierzu ergangene Festlegung an dessen innerprozessualer Bindungswirkung teil.*)

Wurde ein Grundstück durch verschiedene Ereignisse kontaminiert, so ist die erforderliche Bodensanierung auch dann als durch jedes der Ereignisse verursacht anzusehen, wenn sich alle vorhandenen Schadstoffbelastungen ohne zusätzlichen Aufwand mit derselben Sanierungsmethode beseitigen lassen.*)

Hat der Verkäufer in diesem Fall die aus einem der Ereignisse herrührende Schadstoffbelastung arglistig verschwiegen, während die weitere Kontamination einem Gewährleistungsausschluß unterfällt, muß sich der Käufer den mit der Ersatzleistung aus § 463 Satz 2 BGB a.F. verbundenen Vorteil, auch von den Folgen des dem Gewährleistungsausschluß unterfallenden Mangels entlastet zu werden, nicht durch einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen.*)

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IBRRS 2002, 0275; IMRRS 2002, 0067
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - III ZR 315/00

Zum Anspruch auf Ersatz des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags und der Wertminderung bei einem beschädigten Hausgrundstück, das nach Schadenseintritt zu einem über dem Verkehrswert in unbeschädigtem Zustand liegenden Preis veräußert worden ist.*)




IBRRS 2000, 0573
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.06.1997 - II ZR 186/96

Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der Ersatzbeschaffung

a) Zum Umfang des Abzugs "neu für alt" bei Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung einer beschädigten Sache, wenn die Wiederherstellungskosten schadensbedingt erhöht waren (hier: Austausch eines einzelnen Dalbens aus einer Dalbengruppe).

b) Erfordert die Ersatzbeschaffung besondere Planungsleistungen, so kann der Geschädigte, der diese Leistungen durch eigene Angestellte selbst erbringt, den ihm dabei entstandenen Aufwand grundsätzlich nach den Honorarregelungen der HOAI abrechnen.

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IBRRS 2000, 0510
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1996 - V ZR 158/95

Abrechnung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages

Ein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch, mit dem die Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Betrages nach § 249 Satz 2 BGB geltend gemacht wird, ist kein Vorschußanspruch, der nach durchgeführter Reparatur zu einer Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten nötigt.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

cc) Neu für Alt ( Rn. 495)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

II. Lieferanten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 57-63)