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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 14/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1864; IMRRS 2013, 1082
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2013, 382 BGH - Fotografien von Bauten und Gartenanlagen: Grundstückseigentümer entscheidet über die Verwertung!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1963; IMRRS 2022, 0816
ProzessualesProzessuales
Eigentum wird beeinträchtigt: Wer trägt die Beweislast für eine Einwilligung des Eigentümers?

BGH, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 7/21

Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.*)

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IBRRS 2020, 1925; IMRRS 2020, 0819; IVRRS 2020, 0338
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Geräuschimmissionen als Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens?

OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2019 - 24 W 4/19

Gegenstand eines selbstständigen Beweisverfahrens können auch die auf ein Grundstück einwirkenden Geräuschimmissionen sein.*)

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IBRRS 2019, 0661; IMRRS 2019, 0250
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines Pachtobjekts

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2019 - 16 U 205/17

Das Hausrecht des Pächters umfasst auch die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet.*)

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IBRRS 2018, 0230; IMRRS 2018, 0072; IVRRS 2018, 0025
ProzessualesProzessuales
Abweisung einer Vindikationsklage: Klage des Rechtsnachfolgers zulässig?

BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 19/16

1. Die Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gemäß § 325 Abs. 1 Fall 1 ZPO führt nicht zu einer Erweiterung der objektiven Grenzen der Rechtskraft.*)

2. Die auf ein schuldrechtliches Recht zum Besitz gestützte Abweisung einer Vindikationsklage im Vorprozess hindert den Rechtsnachfolger nicht an einer eigenen Vindikationsklage, wenn er weder rechtsgeschäftlich noch kraft Gesetzes in das Schuldverhältnis mit dem Besitzer eingetreten ist.*)

3. § 265 ZPO ist auch anzuwenden, wenn die Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.*)

4. Das Besitzrecht eines Käufers, dem der Verkäufer die Kaufsache übergeben hat, entfällt, wenn der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem Kaufvertrag, etwa infolge Rücktritts oder aufgrund eines Verlangens von Schadensersatz statt der ganzen Leistung, nicht (mehr) besteht.*)

5. Das Revisionsgericht kann über die sachliche Berechtigung der Klage auch nach deren Abweisung als unzulässig entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, WM 1976, 164, 165 und vom 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 438).*)

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IBRRS 2017, 3112; IMRRS 2017, 1291
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

Wer aus einer Baulast verpflichtet ist, kann Dritte an entsprechenden Nutzungen häufig nicht hindern.

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IBRRS 2016, 2586; IMRRS 2016, 1534
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB durch Dritten gerichtlich geltend machen?

BGH, Urteil vom 10.06.2016 - V ZR 125/15

Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen.*)

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IBRRS 2015, 1595
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BGH, Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 324/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2013, 1864; IMRRS 2013, 1082
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückseigentümer entscheidet allein die Verwertung von Fotos!

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 14/12

Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Dezember 2010 V ZR 45/10, NJW 2011, 749).*)

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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

(3) Zugangsrecht, § 25 UrhG ( Rn. 481)