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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 136/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0631; IMRRS 2012, 0462
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Aufwendungsersatzanspruch: Abzug "neu für alt" möglich?

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 136/11

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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1 Beitrag gefunden
IMR 2012, 384 BGH - Sachenrechtlicher Beseitigungsanspruch: Auch hier gilt Abzug "neu für alt"!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1315; IMRRS 2023, 0594
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Geldersatz bei unterlassener Beseitigung

BGH, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 67/22

Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung.*)

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IBRRS 2021, 1405; IMRRS 2021, 0538
NachbarrechtNachbarrecht
Kein Schadensersatz trotz Schäden durch Sickerwasser?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.03.2021 - 5 U 20/20

Hat Sickerwasser vom Nachbargrundstück dazu beigetragen, das bis zur Grenze errichtete Hausanwesen in seiner Substanz zu schädigen, können Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche des Eigentümers gleichwohl daran scheitern, dass eine konkrete Zuweisung einzelner Schäden in den Verantwortungsbereich des Nachbarn nicht möglich ist, sowie außerdem daran, dass sich damit in erster Linie das vom Eigentümer geschaffene Risiko der Grenzbebauung verwirklicht hat und die Schäden deshalb bei wertender Betrachtung nicht von dem Nachbarn zu verantworten sind.*)

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IBRRS 2021, 1275
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 21.01.2021 - I ZR 87/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 3160; IMRRS 2016, 1803
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unbefugt geparkt: Grundstückseigentümer darf abschleppen lassen

BGH, Urteil vom 11.03.2016 - V ZR 102/15

Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in verbotener Eigenmacht abgestellt wird, im Auftrag des Grundstücksbesitzers im Wege der berechtigten Selbsthilfe entfernt, entspricht dies dem objektiven Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters. Er ist deshalb nach den Grundsätzen einer berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag zum Ersatz der für die Entfernung erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.*)

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IBRRS 2014, 2377; IMRRS 2014, 1213
ImmobilienImmobilien
Wird ein Schutzbau durch fehlende Nutzung aufgegeben?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 30/13

1. Abwehr- und Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG entstehen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit der Beeinträchtigung des Grundstückseigentums und dem ersatzlosen Fortfall der bisherigen öffentlich-rechtlichen Widmung.*)

2. Der ersatzlose Fortfall der bisherigen Widmung des Grundstücks als Schutzbau liegt nicht schon in der Aufgabe dieser Nutzung, sondern erst in der Entscheidung, dass der Schutzbau nicht mehr wiederverwendet werden soll. Beides muss dem Grundstückseigentümer bekannt gemacht werden. Daran fehlt es vorbehaltlich anderer eindeutiger Hinweise der Behörde, wenn diese den Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Aufgabe des Schutzbaus zur Einhaltung der Beschränkungen des § 19 SchBauG auffordert.*)

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IBRRS 2012, 0631; IMRRS 2012, 0462
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Aufwendungsersatzanspruch: Abzug "neu für alt" möglich?

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 136/11

Der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen kann durch einen Abzug "neu für alt" gemindert sein.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

3. Schadensersatzansprüche gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 110-131)