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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 118/91


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0281; IMRRS 2000, 0104
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91

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14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 300 BGH - Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1465; IMRRS 2019, 0547; IVRRS 2019, 0212
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Nachbarrechte: Sondereigentümer darf klagen!

VG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18

1. Der öffentlich-rechtliche Baunachbarschutz ist eine gekorene gemeinschaftliche Angelegenheit im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbs. 2 WEG.*)

2. Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, IMR 2018, 78).*)

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IBRRS 2019, 0235
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sondereigentümer kann nicht gegen Notfallzentrum vorgehen!

VGH Hessen, Urteil vom 11.06.2018 - 3 C 1892/14

1. Zur Antragsbefugnis für eine Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Flächen für ein Notfallzentrum festsetzt.*)

2. Ein Wohnungseigentümer i.S.d. § 13 Abs. 1 WEG kann sich im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan aus eigenem Recht nur auf abwägungserhebliche Belange berufen, die sein Sondereigentum betreffen (wie VGH Bayern, Urteil vom 11.11.2004 - 1 N 03.983, IBRRS 2004, 4179).*)

3. Die Vorschriften der TA Lärm dienen im Rahmen der tatrichterlichen Kontrolle eines Bebauungsplans sowohl als Orientierungshilfe zur Bestimmung der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen als auch zur Beantwortung der vorgelagerten Frage der Relevanz des dem Planvorhaben zuzurechnenden Verkehrslärms. Die mit dem Einsatz von Martinshörnern für die nähere Umgebung verbundenen Lärmimmissionen sind bei einer Entfernung des betroffenen Eigentums zum Plangebiet von mehr als 200 m in der Regel nicht geeignet, eine Antragsbefugnis zu vermitteln.*)

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IBRRS 2017, 3936; IMRRS 2017, 1632
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtswidrige Umgestaltung bedarf der vollständigen Rückgestaltung!

LG München I, Urteil vom 15.11.2017 - 1 S 1978/16 WEG

1. Tritt ein Beseitigungsanspruch gem. § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB (hier: Anspruch auf Rückbau eigenmächtig eingebauter Dachflächenfenster) konkurrierend neben die sich aus § 14 Nr. 1 WEG i.V.m. § 280 BGB und § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums, so ist der einzelne Wohnungseigentümer nicht dazu berechtigt, den Beseitigungsanspruch ohne Ermächtigung durch die übrigen Anspruchsinhaber geltend zu machen.

2. Bei einer Störung des Eigentums durch Umgestaltung (hier: eigenmächtig eingebaute Dachflächenfenster) findet die Beseitigung der Störung bzw. der Störungsquelle gem. § 1004 Abs. 1 BGB nur durch komplette Rückgestaltung statt.




IBRRS 2017, 1982; IMRRS 2017, 0808
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Robinie gefällt: Kann Wohnungseigentümer Wiederanpflanzung verlangen?

LG München I, Urteil vom 22.02.2017 - 1 S 4370/16 WEG

1. Der dem einzelnen Sondereigentümer aus § 1004 BGB zustehende Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung erstreckt sich nicht auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands - hier: die Wiederanpflanzung einer gefällten Robinie.

2. Sollte der Individualanspruch aus § 1004 BGB auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erfassen, wäre dieser Anspruch jedenfalls wegen seiner Konkurrenz zu ausschließlich der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Schadensersatzansprüchen aus § 823 Abs. 1, 2 BGB gesperrt; insoweit fehlt es an der Prozessführungsbefugnis des einzelnen Sondereigentümers.

3. Die Revision ist wegen der vorgenannten, höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen zuzulassen.

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IBRRS 2017, 4109; IMRRS 2017, 1702; IVRRS 2018, 0143
ProzessualesProzessuales
Eigentümer nicht vorbefasst: Selbständiges Beweisverfahren unzulässig!

AG München, Beschluss vom 31.01.2017 - 481 H 21666/16 WEG

Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hinblick auf die Ermittlung der Ursachen eines Wasserschadens ist nur nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung zulässig.

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IBRRS 2012, 2335; IMRRS 2012, 1704
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Prozesskostenhilfeentscheidung

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 138/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2709; IMRRS 2011, 1971
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigentümer als Prozessstandschafter

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2011 - 2-13 S 33/10

Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.

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IBRRS 2011, 0666; IMRRS 2011, 0491
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchrecht - Unterhaltungskosten für eine Privatstraße

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10

Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)

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IBRRS 2006, 4913
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 155/03

1. Bei der Feststellung der anspruchsbegründenden Tatsache, dass der Kl. Arbeitnehmererfinder oder -miterfinder ist, darf im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) die Benennung durch den Arbeitgeber anlässlich der Anmeldung der Diensterfindung als Hinweis hierauf berücksichtigt werden. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Meldung der Diensterfindung durch den Arbeitnehmererfinder, kann die vom Arbeitgeber einzuhaltende Frist zur Inanspruchnahme mit der Anmeldung der Erfindung zum Schutzrecht zu laufen beginnen. Bei der Frist zur Inanspruchnahme einer Diensterfindung handelt es sich um eine Ausschlussfrist. (amtlicher Leitsatz)*)

3. Gehen Rechte an der durch ein technisches Schutzrecht geschützten Diensterfindung weder durch ordnungsgemäße Inanspruchnahme noch durch eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmererfinder und dem Arbeitgeber auf diesen über, haftet der die geschützte Erfindung benutzende Arbeitgeber jedenfalls nach Bereicherungsrecht. (amtlicher Leitsatz)*)

4. Wird die Diensterfindung in einem ausländischen Staat benutzt, in dem der Arbeitgeber ein technisches Schutzrecht nicht angemeldet hat, kommt ein Ersatzanspruch wegen Verletzung des Arbeitsvertrags (positive Vertragsverletzung) in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmererfinder nicht rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dort die Diensterfindung selbst zum Schutzrecht anzumelden. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2005, 3436; IMRRS 2005, 1793
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährung von Wohngeldvorschusszahlungen

BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 350/03

Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. gerichtet.*)

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