Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 112/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 0043; IMRRS 2007, 0031
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

Dokument öffnen Volltext

31 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IMR 2007, 227 KG - Haftung des Handlungsstörers geht nicht auf Sondernachfolger im Wohnungseigentum über!
IMR 2007, 50 BGH - Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Wohnungseigentümers

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 1385; IMRRS 2020, 0606
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgrenzung zwischen Grundstücksnießbrauch und Benutzungsdienstbarkeit?

BGH, Urteil vom 20.03.2020 - V ZR 317/18

1. Die Abgrenzung zwischen einem Grundstücksnießbrauch und einer Benutzungsdienstbarkeit richtet sich allein formal danach, ob dem Berechtigten eine umfassende Nutzungsbefugnis (ggfs. unter Ausschluss einzelner Nutzungen) oder nur einzelne Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden.*)

2. Ein Sondernutzungsrecht kann nicht selbständig mit einer Dienstbarkeit belastet werden.*)

3. Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit kann eine Sondernutzungsfläche sein, die dem belasteten Sondereigentum zugeordnet ist; sie kann auch den alleinigen Ausübungsbereich darstellen.*)

4. Berechtigt eine Dienstbarkeit zur Nutzung von Sondereigentum, ist die Berechtigung vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Eintragungsbewilligung dahingehend zu verstehen, dass sie auch die Nutzung der Fläche umfasst, an der ein dem Sondereigentum zugeordnetes Sondernutzungsrecht besteht. Die Befugnis zur Nutzung einer solchen Fläche muss daher nicht schlagwortartig im Grundbuch selbst gekennzeichnet werden.*)

5. Für eine Aufhebung oder Übertragung des Sondernutzungsrechts ist die Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten gemäß §§ 876, 877 BGB erforderlich; können die übrigen Wohnungseigentümer jedoch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG eine Änderung oder Aufhebung des Sondernutzungsrechts verlangen, ist auch der Dienstbarkeitsberechtigte zur Zustimmung verpflichtet.*)

6. Überschreitet der Dienstbarkeitsberechtigte die Grenzen einer zulässigen Nutzung, wie sie sich aus den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer untereinander ergeben, stehen den Wohnungseigentümern - nicht anders als gegen den Mieter - Ansprüche aus § 1004 BGB zu.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0392; IMRRS 2020, 0162
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbar kann Errichtung einer fehlenden Brandwand verlangen!

BGH, Urteil vom 13.12.2019 - V ZR 152/18

1. Beantragen die Parteien einvernehmlich die Verlegung eines Verkündungstermins, weil sie ernsthafte Vergleichsgespräche führen wollen, ist regelmäßig ein erheblicher Grund i.S.v. § 227 Abs. 1 ZPO gegeben; das Gericht darf bei dieser Sachlage jedenfalls keine Endentscheidung verkünden, sondern es muss den Termin verlegen und den Parteien zumindest Gelegenheit geben, gem. § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.*)

2. Steht der Zustand eines Gebäudes im Widerspruch zu nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts (hier: fehlende Brandwand), kann der Nachbar mit dem quasinegatorischen Beseitigungsanspruch die Beseitigung der Störung verlangen; der Grundstückseigentümer, der einen solchen Zustand seines Gebäudes aufrechterhält, ist ohne Weiteres als Zustandsstörer anzusehen.*)

3. Für den quasinegatorischen Beseitigungsanspruch bedarf es keiner über die Verletzung des Schutzgesetzes hinausgehenden Beeinträchtigung des Nachbarn; der Zustand des Gebäudes muss nicht konkret "gefahrenträchtig" sein, wenn das Schutzgesetz dies nicht verlangt (Klarstellung zu Senat, Urteil vom 22.09.2000 - V ZR 443/99, IBRRS 2000, 1975 = NZM 2001, 396, 397).*)

4. Widerspricht ein Gebäude nachbarschützenden Brandschutzvorschriften, kann dessen Eigentümer die von dem Nachbarn beanspruchte Störungsbeseitigung nicht gem. § 275 Abs. 2 BGB verweigern, weil selbst ein hoher finanzieller Aufwand nicht in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Nachbarn steht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4104; IMRRS 2019, 1502
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer können von Mieter Unterlassung vereinbarungswidriger Nutzung verlangen

BGH, Urteil vom 25.10.2019 - V ZR 271/18

1. Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.*)

2. Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit im Falle einer Nutzung, die der in der Teilungserklärung für diese Einheit getroffenen Zweckbestimmung widerspricht, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB.*)

3. Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eisverkaufsstelle (Eisdiele) mit Bestuhlung verstößt gegen eine in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung, nach der die Einheit nur als "Laden" genutzt werden darf; bei typisierender Betrachtung stört diese Nutzung jedenfalls dann mehr als eine Nutzung als Ladengeschäft, wenn Außenflächen in Anspruch genommen werden, sei es durch eine Außenbestuhlung oder durch den Verkauf nach außen.*)




IBRRS 2017, 1011; IMRRS 2017, 0412
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klimaanlage an Hoffassade: Erlaubnis des Vermieters genügt nicht!

LG Berlin, Urteil vom 25.11.2016 - 85 S 103/15 WEG

1. Die Anbringung einer Klimaanlage mit Leitungen und Kabelkanalschacht an der Hoffassade des Gebäudes ist eine bauliche Veränderung.

2. Ein Eigentümer hat keine Rechtsmacht, gegenüber seinem Mieter verbindlich für die Wohnungseigentümergemeinschaft Genehmigungen betreffend eine bestimmte Nutzung des Gemeinschaftseigentums durch den Mieter zu erteilen.

3. Der Anspruch auf Beseitigung und Wiederherstellung des früheren Zustands ist ein Individualanspruch, der durch Beschluss der Eigentümerversammlung "vergemeinschaftet" und anschließend durch die WEG geltend gemacht werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0263; IMRRS 2016, 0155
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Fahrzeughalter haftet für "Schwarzparker"!

BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14

1. Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.*)

2. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt.

3. Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 13 = IBRRS 2012, 4328 = IMRRS 2012, 3094).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 2393; IMRRS 2015, 1024
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Fremdnutzer (hier: Nießbraucher) sind keine Wohnungseigentümer!

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 194/14

1. Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 und 2 WEG.*)

2. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 und 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer.*)




IBRRS 2015, 0466; IMRRS 2015, 0271
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kann keine plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums verlangt werden?

BGH, Urteil vom 14.11.2014 - V ZR 118/13

1. Der Erwerber einer Eigentumswohnung, der mit dem teilenden Eigentümer eine von dem Teilungsplan abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart, ist hinsichtlich der sich daraus ergebenden Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nicht Störer und daher gegenüber anderen Wohnungseigentümern nicht zur Beseitigung des planwidrigen Zustands verpflichtet.*)

2. Grundsätzlich kann jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Der Anspruch wird durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) begrenzt und entfällt deshalb, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1902; IMRRS 2014, 1015
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nießbraucher nutzt gegen Zweckbestimmung: Eigentümer kann auf Unterlassung verklagt werden!

BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 131/13

Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck unvereinbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 4328; IMRRS 2012, 3094
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Halter eines Fahrzeugs als Zustandsstörer

BGH, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11

Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird. Auch nach Beendigung der Störung kann er Schuldner eines Unterlassungsanspruchs sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 1381; IMRRS 2011, 0977
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zivilrecht - Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10

Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 22

1 Nachricht gefunden
Auch „unschuldiger" Mieter muss Rückbau dulden
(17.04.2007) Hat ein Vermieter einer Eigentumswohnung den Balkon seiner Wohnung ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einem Wintergarten umgebaut, so ist er bei einem Antrag von nur einem anderen Eigentümer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Weigert sich der Eigentümer, so kann der Rückbau gegen Erstattung der Kosten per "Ersatzvornahme" vorgenommen werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06


1 Leseranmerkung gefunden
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Martin Klimesch
Leseranmerkung von RA Möhrle zu
 R 
Binden WEG-Beschlüsse den Mieter?
(Walter Möhrle)
Dokument öffnen IMR 2013, 139

1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Unterlassungs- und Beseitigungs­kla?gen gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 99-109)