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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 57/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0655; IMRRS 2004, 0315
ProzessualesProzessuales
Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 12.02.2004 - V ZB 57/03

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22 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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2 Beiträge gefunden
IMR 2013, 1086 LG Saarbrücken - Feststellungsklage nach selbständigem Beweisverfahren wegen der Kostenlast zulässig!
IBR 2004, 1081 BGH - Selbständiges Beweisverfahren: Keine Kostenentscheidung bei einseitiger Erledigungserklärung des Antragstellers

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3377; IMRRS 2020, 1369; IVRRS 2020, 0613
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren!

BGH, Beschluss vom 20.10.2020 - VI ZB 28/20

Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.*)

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IBRRS 2017, 4110; IMRRS 2017, 1703; IVRRS 2017, 0663
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens geltend gemacht?

BGH, Urteil vom 10.10.2017 - VI ZR 520/16

Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen, wie ein Hauptsacheverfahren im Sinne des § 494a ZPO - und sei es auch nur in Gestalt einer Feststellungsklage - nicht geführt wurde oder geführt wird und auch ein Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO nicht gestellt ist.*)

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IBRRS 2017, 0074; IMRRS 2017, 0028; IVRRS 2017, 0011
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auslagenvorschuss im selbständigen Beweisverfahren nicht gezahlt: Antragsteller muss Kosten tragen!

BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - VII ZB 29/16

Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das Gericht die Beweiserhebung abhängig gemacht hat, trotz Erinnerung seitens des Gerichts nicht einzahlt und eine Beweiserhebung deshalb unterbleibt. Ist kein Hauptsacheverfahren anhängig, in dem diese Kostenfolge ausgesprochen wird, und haben die Parteien sich über die Kosten nicht geeinigt, ergeht eine solche Kostenentscheidung auf Antrag im selbständigen Beweisverfahren.*)

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IBRRS 2016, 0259; IMRRS 2016, 0151
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ProzessualesProzessuales
Keine Nacherfüllung verlangt - kein Anlass zur Klageerhebung

OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 - 28 W 41/15

An einem Anlass zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO fehlt es regelmäßig, wenn der Kläger Gewährleistungsrechte klageweise geltend macht, ohne dem Beklagten vorher eine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.*)

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IBRRS 2013, 4514; IMRRS 2013, 2110
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ProzessualesProzessuales
Kosten des Beweisverfahrens als Gerichtskosten der Hauptsache

BGH, Beschluss vom 08.10.2013 - VIII ZB 61/12

Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden - von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten - Hauptsacheverfahrens.*)

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IBRRS 2013, 0829; IMRRS 2013, 0531
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Innenputz wegen Schimmelbildung teils entfernt: 20% Mietminderung!

LG Saarbrücken, Urteil vom 07.09.2012 - 10 S 78/12

1. Muss aufgrund baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden an der Außenwand der Mietwohnung Teil des Innenputzes entfernt werden, so ist eine Mietminderung wegen optischen Mängeln i.H.v. 20% angemessen.

2. Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bilden einen Teil der Kosten eines anhängigen oder künftigen Erkenntnisverfahrens zwischen den Parteien, neben dem oder zu dessen Vorbereitung das selbstständige Beweisverfahren stattgefunden hat.

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IBRRS 2011, 0003; IMRRS 2011, 0002
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Erledigungserklärung = Antragsrücknahme!

BGH, Urteil vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

Eine im selbständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweissicherungsinteresse zum Zeitpunkt der Erklärung entfallen war (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 14.10.2004 - VII ZB 23/03, IBR 2005, 64 = NZBau 2005, 42, und vom 21.09.2010 - VIII ZB 73/09).*)

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IBRRS 2010, 4197; IMRRS 2010, 3084
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZB 73/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3638; IMRRS 2010, 2663
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ursachen unbekannt - dann Begutachtung!

OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2010 - 6 W 150/10

Der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens muss, um die sachverständige Begutachtung von Ursachen eines Sachmangels zu erreichen, lediglich vortragen, die Ursachen seien ihm nicht bekannt.*)

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IBRRS 2010, 2919; IMRRS 2010, 2116
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anordnung nach § 494a ZPO: Kein Rechtsmittel!

BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - VII ZB 36/08

Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergegen auch bei Zulassung durch das Beschwerdegericht keine Rechtsbeschwerde statthaft.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 18

1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

III. Kostenentscheidung (ZPO § 490 Rn. 14-21)