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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZB 41/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0068; IMRRS 2009, 0043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schriftsatz per Mail: Wahrung der Schriftform?

BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - IX ZB 41/08

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18 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 120 BGH - Vorsicht bei E-Mails für Gerichte!

15 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2657; IMRRS 2023, 1217; IVRRS 2023, 0470
ProzessualesProzessuales
Verschiedene Zeugnisverweigerungsrechte sind unterschiedliche Verfahrensgegenstände!

BGH, Beschluss vom 20.07.2023 - IX ZB 7/22

1. Begründet der Zeuge im Zwischenstreit das Recht zur Zeugnisverweigerung einerseits mit der Verwandt- oder Schwägerschaft zur Partei und andererseits mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung, handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände.*)

2. Erklärt das erstinstanzliche Gericht die Zeugnisverweigerung nur aus einem der beiden Weigerungsgründe für rechtmäßig, fällt der andere Weigerungsgrund in der Beschwerdeinstanz nur an, wenn der Zeuge insoweit Beschwerde oder Anschlussbeschwerde einlegt.*)

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IBRRS 2021, 0206; IMRRS 2021, 0088; IVRRS 2021, 0042
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtsfax defekt: Muss ein IT-Laie das beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - III ZB 31/20

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht, wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen scheitert (Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes) und diese mit der aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs nicht vertraut ist.*)




IBRRS 2020, 0888
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 04.02.2020 - X ZB 11/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2810; IMRRS 2019, 1047; IVRRS 2019, 0412
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Niemals zu früh aufgeben!

BGH, Beschluss vom 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefaxempfangsgeräts des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte der Partei nicht ohne Weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist - vorliegend bereits gegen 20.00 Uhr - zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rz. 21).*)




IBRRS 2019, 1712; IMRRS 2019, 0629; IVRRS 2019, 0243
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
E-Mail mit eingescanntem Schriftsatz ist kein elektronisches Dokument!

BGH, Beschluss vom 08.05.2019 - XII ZB 8/19

1. Eine im Original unterzeichnete Beschwerdebegründungsschrift, die eingescannt und im Anhang einer elektronischen Nachricht als PDF-Datei übermittelt wird, ist erst dann in schriftlicher Form bei Gericht eingereicht, sobald bei dem Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenden PDF-Datei vorliegt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18.03.2015 - XII ZB 424/14 - FamRZ 2015, 919 = IBRRS 2015, 1625).*)

2. Die zur Übersendung einer Telekopie ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine einzuhaltende Frist bereits durch den vollständigen Empfang der gesendeten Signale vom Telefax des Gerichts gewahrt ist, kann nicht auf die Übermittlung einer E-Mail mit einem eingescannten Schriftsatz, die die Voraussetzungen für ein elektronisches Dokument nach § 130a ZPO nicht erfüllt, übertragen werden.*)




IBRRS 2018, 0570
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BGH, Beschluss vom 11.06.2015 - I ZB 64/14

1. Das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt kann auch dann den gesetzlichen Anforderungen für die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden genügen, wenn die im Ersuchen mit ihrem Namen aufgeführte Landesrundfunkanstalt (hier: Südwestrundfunk) nicht ausdrücklich als Gläubigerin der Forderung angeführt ist und zudem die Angabe ihrer Anschrift, ihrer Rechtsform und ihrer Vertretungsverhältnisse fehlen. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Ob das Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt gemäß § 15a Abs. 4 Satz 2 LVwVG BW keines Dienstsiegels und keiner Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten bedarf, weil es mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt worden ist, ist nach den objektiven Umständen zu bestimmen. Auf die Sicht des Empfängers kommt es lediglich für die Frage an, ob nachträgliche manuelle Änderungen oder Hinzufügungen an einem zunächst mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten Vollstreckungsersuchen es möglich erscheinen lassen, dass es sich lediglich um einen Entwurf handelt (amtlicher Leitsatz)*)

3. In dem Vollstreckungsersuchen einer Landesrundfunkanstalt ist nicht zusätzlich zu den im Einzelnen zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheiden ein die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners regelnder Bescheid anzugeben, weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2015, 1311
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BGH, Beschluss vom 04.11.2014 - II ZB 25/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 4046
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BGH, Beschluss vom 14.10.2014 - XI ZB 13/13

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2014, 2110; IMRRS 2014, 1129
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - IX ZR 114/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 2253; IMRRS 2013, 1268
ProzessualesProzessuales
Qualifizierte Container-Signatur

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - VI ZB 7/13

Die im EGVP-Verfahren eingesetzte qualifizierte Container-Signatur genügt den Anforderungen des § 130a ZPO.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15

1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

III. Form des Antrags: Schriftformerfordernis (Abs. 1 S. 1) (GWB § 161 Rn. 5-8)