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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX R 32/04
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IBRRS 2006, 4119; IMRRS 2006, 2978
Immobilien
Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern
BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 32/04
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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1 Beitrag gefunden |
IMR 2006, 1072 | BFH - Reugeld wegen Rücktritts vom Kaufvertrag nicht einkommensteuerpflichtig! |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2009, 3943; IMRRS 2009, 2160
Immobilien
Rechtsverzicht: Zahlung unter Nachbarn sind steuerpflichtig!
BFH, Urteil vom 04.03.2008 - IX R 36/07
Verzichtet ein Grundstückseigentümer auf ihm zustehende Rechte - zum Beispiel auf das Recht, gegen ein umstrittenes Bauvorhaben des Nachbarn gerichtlich vorzugehen -, und er erhält im Gegenzug einen Geldbetrag für sein Verhalten, so ist eine solche Zahlung steuerpflichtig.
Volltext
IBRRS 2006, 4119; IMRRS 2006, 2978
Mit Beitrag
Immobilien
Rücktritt vom Grundstückskauf: Reuegeld nicht zu versteuern
BFH, Urteil vom 24.08.2006 - IX R 32/04
Die Vereinnahmung eines Reugeldes für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens ist nicht steuerbar.*)
Volltext2 Nachrichten gefunden |
BFH: Entschädigung für Rücktritt von einem Grundstückskauf ist nicht zu versteuern
(08.11.2006) Die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens (so genanntes Reugeld) braucht der Verkäufer nicht zu versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. August 2006 IX R 32/04 entschieden.
mehr… IMR 2006, 1072 BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
(08.11.2006) Die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Grundstück des Privatvermögens (so genanntes Reugeld) braucht der Verkäufer nicht zu versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. August 2006 IX R 32/04 entschieden.
mehr… IMR 2006, 1072 BFH, 24.08.2006 - IX R 32/04
Reuegeld bei Rücktritt von Grundstückskaufvertrag nicht steuerpflichtig
(10.05.2005) Vereinbaren die Parteien eines Grundstückkaufvertrags die Zahlung eines „Reuegeldes“ für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, stellt die Zahlung keinen einkommensteuerbaren Vorgang dar, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts.
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(10.05.2005) Vereinbaren die Parteien eines Grundstückkaufvertrags die Zahlung eines „Reuegeldes“ für den Fall, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, stellt die Zahlung keinen einkommensteuerbaren Vorgang dar, so ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts.
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