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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 251/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 0578; IMRRS 2012, 0416
VersicherungenVersicherungen
Leistungsversagung bei Obliegenheitsverletzung

BGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 545 BGH - Grobe Fahrlässigkeit nach VVG: Vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 4602; IMRRS 2012, 3287
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unwirksame AGB-Klausel bei KfZ-Vermietungvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.2012 - XII ZR 40/11

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2012 - XII ZR 44/10 - NJW 2012, 2501).*)

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IBRRS 2012, 1657; IMRRS 2012, 1215
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unwirksame AGB-Klauseln in KfZ Mietverträgen

BGH, Urteil vom 14.03.2012 - XII ZR 44/10

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam (im Anschluss an Senatsurteile vom 2. Dezember 2009 - XII ZR 117/08 - NJW-RR 2010, 480 ff. und vom 10. Juni 2009 XII ZR 19/08 - NJW 2009, 3229 f.).*)

2. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertragslücke kann durch die Heranziehung von § 28 Abs. 2 und 3 VVG geschlossen werden (im Anschluss an BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - VI ZR 46/10 - VersR 2011, 1524 ff.).*)

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IBRRS 2012, 0578; IMRRS 2012, 0416
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Leistungsversagung bei Obliegenheitsverletzung

BGH, Urteil vom 11.01.2012 - IV ZR 251/10

Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles (Fortführung von Senatsurteil vom 22. Juni 2011 - IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037).*)

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