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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 199/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 4421; IMRRS 2011, 3170
VersicherungenVersicherungen
Sanktionsregelung für Obliegenheitsverletzungen

BGH, Urteil vom 12.10.2011 - IV ZR 199/10

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2 Beiträge gefunden
IBR 2012, 295 BGH - Versicherungsaltverträge: Nicht an das VVG n.F. angepasste Klauseln sind unwirksam!
IMR 2011, 524 LG Essen - Gebäudeversicherung: Nicht Beheizen und Nicht-Absperren des Wassers ist grob fahrlässig bei besonders kalten Außentemperaturen!

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0402; IMRRS 2023, 0196
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit ist bei Obliegenheitsverletzung kein Automatismus!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.01.2023 - 20 U 306/22

Will der Versicherer bei Verletzung einer vertraglich wirksam vereinbarten Obliegenheit (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen, setzt dies eine wirksame vertragliche Vereinbarung nicht nur der Obliegenheit selbst, sondern auch der Rechtsfolge voraus.

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IBRRS 2020, 2254; IMRRS 2020, 0947; IVRRS 2020, 0398
Mit Beitrag
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Antrag auf Zwangsverwaltung zurückgenommen: Zwangsverwalter bleibt prozessführungsbefugt

BGH, Urteil vom 09.07.2020 - IX ZR 304/19

Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.*)

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IBRRS 2018, 1299
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 04.04.2018 - IV ZR 104/17

1. Die in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung enthaltene Bestimmung (hier: B Ziff. 13.2 B) VB-ERV 2014) "13. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles? ... 13.2. Damit wir Ihren Versicherungsfall bearbeiten können, müssen Sie ... die folgenden Unterlagen bei uns einreichen: ... - 2 - B) Bei unerwarteter schwerer Erkrankung; schwerer Unfallverletzung; Schwangerschaft; Bruch von Prothesen; Lockerung von implantierten Gelenken: Ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten eines Arztes am Aufenthaltsort." verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. (Rn. 7 - 18)*)

2. Der Wirksamkeit der Regelung steht auch nicht entgegen, dass in der anschließenden Bestimmung über die Folgen der Verletzung von Obliegenheiten (hier: B Ziff. 14 VB-ERV 2014) zwar auf den vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes nach § 28 Abs. 2 und 3 VVG, nicht aber auf die Hinweispflicht des § 28 Abs. 4 VVG verwiesen wird (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 2. April 2014 IV ZR 124/13). (Rn. 19 - 28)*)

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IBRRS 2017, 1692
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 26.04.2017 - IV ZR 126/16

Sehen die Bedingungen einer 1991 geschlossenen Rentenversicherung die Versorgung von Hinterbliebenen in Form von Witwenrente vor, so kann eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001 begründet hat.*)

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IBRRS 2016, 3003; IMRRS 2017, 0134
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Stillschweigend erklärter Regressverzicht nur bei fahrlässig verursachten Schäden!

BGH, Beschluss vom 26.10.2016 - IV ZR 52/14

1. Das bewusste Entweichenlassen von Butangas in einem Badezimmer, ohne dass ein Verbraucher angeschlossen und in Betrieb ist, stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Es muss jedem einleuchten, dass dies gefährlich ist und leicht zu einer Explosion führen kann.

2. Ein stillschweigend erklärter Regressverzicht des Gebäudeversicherers ist zugunsten des Mieters auf Fälle der Schadensherbeiführung durch einfache Fahrlässigkeit beschränkt. Ein weitergehender Regressverzicht entspricht nicht den Interessen der Parteien des Gebäudeversicherungsvertrages. Bei Mehrfachversicherung ist der Mieter nur in Fällen einfach fahrlässiger Schadensherbeiführung zu entlasten.

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IBRRS 2016, 1994; IMRRS 2016, 1805
AGBAGB
"Herabsetzung des Krankentagegeldes und Versicherungsbeitrages": AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 06.07.2016 - IV ZR 44/15

Die Regelung über die Herabsetzung des Krankentagegeldes und des Versicherungsbeitrages in § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung 2009 ist wegen Intransparenz unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 1391; IMRRS 2016, 0872
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers sind weit gefasst!

BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14

1. Hat der Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen dem Versicherer soweit möglich unverzüglich jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten, ist diese Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit weit gefasst.

2. Der Zweck der Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheit besteht darin, den Versicherer in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen seiner Eintrittspflicht sachgerecht zu prüfen, indem er Ursache und Umfang des Schadens ermittelt. Das schließt die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängenden Tatsachen ein, aus denen sich seine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer ergeben kann.

3. Der Versicherungsnehmer hat auf entsprechendes Verlangen auch solche Tatsachen wahrheitsgemäß und vollständig zu offenbaren, selbst wenn die Erfüllung der Auskunftsobliegenheit eigenen Interessen widerstreitet, weil sie dem Versicherer erst ermöglicht, sich auf Leistungsfreiheit zu berufen.




IBRRS 2015, 3145; IMRRS 2015, 1418
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Keine Beweiserleichterung, wenn die Haftung eines Beteiligten feststeht!

OLG Oldenburg, Urteil vom 26.03.2015 - 8 U 32/14

Zum Anscheinsbeweis bei feuergefährlichen Arbeiten und dessen Erschütterung.

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IBRRS 2015, 0745; IMRRS 2015, 0438
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regelung über Obliegenheitserletzung unwirksam: Wie wird die Lücke im Vertrag geschlossen?

OLG Dresden, Urteil vom 24.03.2015 - 4 U 1292/14

Eine wegen Abweichung von § 28 VVG unwirksame vertragliche Regelung über die Verletzung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag wird nicht durch die gesetzliche Rechtsfolgenregelung des § 28 VVG ersetzt (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10 = IBR 2012, 295, und BGH, Urteil vom 02.04.2014, IV ZR 58/13 = IBRRS 2014, 3244.*)

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IBRRS 2014, 3541
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 02.04.2014 - IV ZR 124/13

Der Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2000, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen, greift nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer originär eigene Ansprüche verfolgen will, die er lediglich zur Sicherheit an einen Dritten übertragen hat.*)

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 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 18

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BGH: Nicht angepasste Klauseln in Versicherungsaltverträgen unwirksam
(13.10.2011) Am 01.01.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat in Art. 1 Abs. 3 EGVVG den Versicherern für Versicherungsverhältnisse, die bis zum 1. Januar 2008 entstanden waren (Altverträge), eine bis zum 01.01.2009 befristete Möglichkeit eingeräumt, ihre bestehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue Recht anzupassen.
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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

II. Wirksamkeit einer Maßstabsvereinbarung (BGB § 556a Rn. 12-22)