Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 87/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0528; IMRRS 2011, 0387
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen?

BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10

Dokument öffnen Volltext

16 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2012, 1069 BGH - Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen?
IBR 2010, 1192 OLG Stuttgart - Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0744
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 26.01.2023 - IX ZR 17/22

1. Bewirkt der Schuldner die ihm bei einem gegenseitigen Vertrag obliegende Gegenleistung, obwohl der Anspruch des Gläubigers auf die Gegenleistung entfallen ist, weil die dem Gläubiger obliegende Leistung unmöglich ist, kann der Schuldner das Geleistete auch dann nach Rücktrittsrecht zurückverlangen, wenn die Gegenleistungspflicht bereits zum Zeitpunkt der Rechtshandlung des Schuldners entfallen war. (Rn. 11 - 12)*)

2. Steht dem Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag hinsichtlich der von ihm erbrachten Gegenleistung ein Rückgewähranspruch nach Rücktrittsrecht zu, ist die von ihm erbrachte Gegenleistung auch dann nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn der Schuldner wusste, dass die Leistung des anderen Teils unmöglich war. (Rn. 11)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0467; IMRRS 2023, 0222
MietrechtMietrecht
Kraneinsatz wegen Sturm unmöglich: Mieter muss trotzdem zahlen!

OLG Hamm, Urteil vom 19.01.2023 - 18 U 91/22

1. Der Mieter eines Krans nebst Personal zur Vornahme von Bau- bzw. Abbrucharbeiten nach seiner Weisung kann zur Zahlung der Miete gem. § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann verpflichtet sein, wenn es wegen der Windverhältnisse an der Baustelle nicht zur Überlassung des aufgerüsteten Krans an den Mieter kommt.*)

2. § 537 Abs. 1 BGB greift bereits ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags ein und setzt nicht die Überlassung des Mietobjekts an den Mieter voraus (BGH, NJW-RR 1991, 267), kommt aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Vermieter seinerseits erfüllungsbereit und -fähig war (Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl., BGB § 537 Rn. 3), also insbesondere nicht im Fall der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten oder bei Eigengebrauch (Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 13. Aufl., § 537 Rn. 21). Die fehlende Erfüllungsbereitschaft des Vermieters steht der Anwendung des § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch dann nicht entgegen, wenn sie ihren Grund in der Verwirklichung eines Risikos (hier: zu hohe Windgeschwindigkeit) hat, das der Mieter zu tragen hat.*)

3. Die Zahlungspflicht des Mieters entfällt auch dann nicht gem. § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Kraneinsatz wegen einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften (hier: Verbot der "Personenfahrt" bei Überschreitung bestimmter Windgeschwindigkeiten) unmöglich ("verboten") gewesen sein sollte, denn § 326 Abs. 2 Satz 1, 1. Var. BGB ist auch dann entsprechend anzuwenden, wenn der Gläubiger (hier der Mieter) in dem Vertrag ausdrücklich oder konkludent das Risiko des betreffenden Leistungshindernisses übernommen hat (BGH, Urteil vom 13.01.2011 - III ZR 87/10, Rz. 16, IBRRS 2011, 0528 = IMRRS 2011, 0387).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 2005
HandelsrechtHandelsrecht
Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung wegen Corona-Pandemie

LG Gießen, Urteil vom 27.10.2021 - 2 O 154/21

1. Unter Leistung i.S.d. § 275 BGB ist nicht die Leistungshandlung, sondern der Leistungserfolg zu verstehen.

2. Im Mietvertragsrecht trägt der Mieter das Verwendungsrisiko und der Vermieter schuldet lediglich die Gebrauchsüberlassung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2520; IMRRS 2021, 0927
MietrechtMietrecht
Hälftige Kostenteilung bei coronabedingter Hotel-Stornierung

OLG Köln, Urteil vom 14.05.2021 - 1 U 9/21

1. Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.*)

2. Zur Störung der Geschäftsgrundlage.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0693
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 20.02.2020 - III ZR 55/19

Die tatrichterliche Würdigung, dass derjenige, der eine bei ihm untergestellte, in fremdem Eigentum stehende Stute entsprechend einer Vereinbarung mit der Eigentümerin der Stute auf seine Kosten decken und die befruchtete Eizelle entnehmen sowie in eine ihm gehörende Austragungsstute einsetzen lässt, Züchter des daraus gewonnenen Fohlens ist, ist nicht zu beanstanden. (Rn. 25)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 3195
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 10.11.2016 - III ZR 193/16

Zur Kündigung eines Vertrags über eine Therapie zur Gewichtsabnahme nach § 627 Abs. 1 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1813
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 13.05.2015 - IV ZB 30/14

1. Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 I BGB ist iSd Artt. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren. (amtlicher Leitsatz)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0705; IMRRS 2015, 0412
ProzessualesProzessuales
Beweiskraft von Privaturkunden im Urkundenprozess

AG Bad Segeberg, Urteil vom 05.03.2015 - 17a C 87/14

1. Macht die klagende Partei im Urkundenprozess einen Vergütungsanspruch aus einem Dienstvertrag geltend, sind das Zustandekommen eines Dienstvertrages sowie die Erbringung der Dienste die anspruchsbegründenden Tatsachen i. S. des § 592 ZPO.*)

2. Bei streitigen anspruchsbegründenden Tatsachen erfordert die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses nicht nur die (theoretische) Beweisbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen durch die vorgelegte Urkunde, sondern auch das Gelingen des (Voll-)Beweises. Ob die in einer Privaturkunde enthaltenen Angaben zutreffen, unterliegt dabei der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung.*)

3. Bei einem Messegelände handelt es sich regelmäßig um eine "öffentlich zugängliche Verkehrsfläche" i. S. des § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB a. F. In der Regel wird es aber an einem "überraschenden Ansprechen" fehlen, da der Verbraucher auf einer Messeveranstaltung mit Verkaufsgesprächen rechnen muss.*)

4. Vereinbaren die Parteien eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder unter Zuhilfenahme von Energetik und Chakren), ist die vertraglich übernommene Dienstverpflichtung nicht deshalb unmöglich i. S. des § 275 Abs. 1 BGB, weil sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden kann (entgegen BGH, 13.01.2011 - III ZR 87/10, IBRRS 2011, 0528). Verabreden die Vertragspartner eine "esoterische Dienstleistung" im beiderseitigen Bewusstsein darüber, dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistung zur Erreichung des gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, soll der Dienstverpflichtete nach dem beiderseitigen Willen nur zu einem Tun verpflichtet sein, in der Hoffnung, sein Tun werde etwas bewirken.*)

5. Ein Vertrag über eine "esoterische Dienstleistung" ist nicht deshalb sittenwidrig, weil der Dienstverpflichtete im Prozess nicht dartut, über eine hinreichende Ausbildung zur Vornahme der geschuldeten Dienste zu verfügen (entgegen AG Grevenbroich, 03.11.1997 - 11 C 232/97).*)

6. Ein Vertrag über eine "esoterische Dienstleistung" ist aber dann wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Vertrag unter Ausnutzung der Leichtgläubigkeit des Dienstberechtigten im Anschluss an eine Überrumpelungssituation (hier: Durchführung einer energetischen Behandlung vor einem größeren Publikum) aufgrund eines an sich nicht zu missbilligenden Gewinnstrebens zustande kommt.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2743; IMRRS 2012, 2001
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Kühlflüssigkeit auf Straße: Wer muss Beseitigen bezahlen?

BGH, Urteil vom 21.06.2012 - III ZR 275/11

Zu Ansprüchen des Reinigungsunternehmens aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Verursacher einer Straßenverschmutzung, wenn das Unternehmen von der Gemeinde mit der Reinigung der Straße beauftragt worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1852
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern

BGH, Urteil vom 19.04.2012 - III ZR 224/10

Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften.*)

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Leseranmerkung gefunden
Vergütung bei Versprechen unmöglicher Leistung
Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
 R 
Welche Vergütungsfolgen hat das Versprechen unmöglicher Leistungen?
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2010, 1192 (nur online)