Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 440/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2859; IMRRS 2017, 1205; IVRRS 2017, 0462
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten ist kein "Rechtsmittel"!

BGH, Beschluss vom 27.07.2017 - III ZR 440/16

Dokument öffnen Volltext

4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 598 BGH - Privatgutachten ist kein Rechtsmittel!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3761
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 24.10.2019 - III ZR 141/18

1. Im Rahmen der analogen Anwendung von § 839a BGB auf Sachverständigengutachten in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist die Anklageerhebung als eine "gerichtliche Entscheidung" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (Bestätigung und Fortführung von Senat, Urteil vom 6. März 2014 - III ZR 320/12, BGHZ 200, 253). (Rn. 16 - 19)*)

2. Das Recht des Angeschuldigten, im Zwischenverfahren Beweisanträge zu stellen und Einwendungen vorzubringen, ist ein "Rechtsmittel" im Sinne von § 839a Abs. 2 in Verbindung mit § 839 Abs. 3 BGB. (Rn. 23)*)

3. Ein Rechtsmittel muss möglich, zumutbar und erfolgversprechend sein, damit sein Nichtgebrauch zu einem Anspruchsverlust führt; liegen diese Voraussetzungen aus der begründeten Sicht des Geschädigten nicht vor, so stellt sich der Nichtgebrauch des Behelfs nicht als schuldhaft dar. Dement-sprechend fehlt es am Verschulden, wenn der Geschädigte davon ausgehen durfte, sämtliche konkret zumutbaren und erfolgversprechenden Behelfe gegen das einer Anklage zugrundeliegende Gutachten ergriffen zu haben. (Rn. 25)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0643; IMRRS 2018, 0192; IVRRS 2018, 0085
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Haftung des Gerichtssachverständigen: Regressgericht muss Erstprozess neu durchführen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/15

Für die Klärung der Haftung des Gerichtssachverständigen muss das Regressgericht prüfen, wie das Ursprungsverfahren richtigerweise hätte entschieden werden müssen; darüber ist gegebenenfalls Beweis zu erheben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 2859; IMRRS 2017, 1205; IVRRS 2017, 0462
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten ist kein "Rechtsmittel"!

BGH, Beschluss vom 27.07.2017 - III ZR 440/16

Die Einholung eines Privatgutachtens zählt nicht zu den "Rechtsmitteln" im Sinne von § 839a Abs. 2, § 839 Abs. 3 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext