Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 25/92
35 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1993, 487 | BGH - Haftung und Mitverschulden bei Anlagenvermittlung |
34 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 21.11.2019 - III ZR 244/18
Der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht ist nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage auf der Grundlage der Empfehlung begrenzt. Es steht den Vertragsparteien frei, auch größere oder unbestimmte Risiken einzugehen. Insofern kann der Schutzzweck haftungserweiternd wirken. Deshalb können auch spätere Anlageentscheidungen, die der Anleger auf der Grundlage der pflichtwidrig erteilten Empfehlung, jedoch ohne erneute Beratung/Vermittlung trifft, dem Berater oder Vermittler zuzurechnen sein. (Rn. 28)*)
VolltextBGH, Beschluss vom 11.10.2016 - XI ZR 14/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 08.04.2014 - XI ZR 341/12
Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Zu den Voraussetzungen einer Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10
Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.11.2009 - III ZR 302/08
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen zeitnah durchzusehen.*)
VolltextOLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 11 U 140/08
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)
VolltextBGH, Urteil vom 07.10.2008 - XI ZR 89/07
1. Aus einem Beratungsvertrag ist eine Bank verpflichtet, eine Kapitalanlage, die sie empfehlen will, mit banküblichem kritischen Sachverstand zu prüfen; eine bloße Plausibilitätsprüfung ist ungenügend.*)
2. Eine Bank kann zur Prüfung von Kapitalanlagen, die sie in ihr Anlageprogramm genommen hat, auch bankfremde Erfüllungsgehilfen einsetzen; hierüber muss sie einen Anlageinteressenten grundsätzlich nicht aufklären.*)
3. Eine Bank muss nicht jede negative Berichterstattung in Brancheninformationsdiensten über von ihr vertriebene Kapitalanlagen kennen.*)
4. Hat eine Bank Kenntnis von einem negativen Bericht in einem Brancheninformationsdienst, muss sie ihn bei der Prüfung der Kapitalanlage berücksichtigen. Anlageinteressenten müssen aber nicht ohne weiteres auf eine vereinzelt gebliebene negative Publikation, deren Meinung sich in der Fachöffentlichkeit (noch) nicht durchgesetzt hat, hingewiesen werden.*)
Volltext