Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 139/14


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

Dokument öffnen Volltext

14 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 105 BGH - Fassadenbauer durch Stromschlag verletzt: Haftet der Elektriker?

9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0312; IMRRS 2024, 0133
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung trotz Verschuldens des Mieters

LG Würzburg, Beschluss vom 27.03.2023 - 44 S 119/23

Grundsätzlich kann sich der Mieter nicht auf eine Mietminderung berufen, wenn der Mangel auf sein Verhalten zurückzuführen oder von ihm zu vertreten ist. Ist jedoch ein vom Mieter verursachter Schaden durch eine vom Vermieter abgeschlossene Sachversicherung gedeckt und fällt dem Mieter hinsichtlich des Verschuldens lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last, so bleibt die Befugnis des Mieters zur Minderung der Miete unberührt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 0267; IMRRS 2023, 0133
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regress des Kaskoversicherers bei Benutzung des Mietwagens von Nichtbefugtem

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22

1. Zum Regress des Kaskoversicherers, wenn das versicherte Mietfahrzeug durch den im Mietvertrag nicht als Fahrer benannten Sohn des Mieters im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit gebraucht und beschädigt wurde.*)

2. Enthält der Versicherungsvertrag abschließende Regelungen zu den mitversicherten Personen und einem unter bestimmten Voraussetzungen auch zu deren Gunsten wirkenden Regressverzicht des Versicherers, so wird, wenn die vertraglichen Voraussetzungen dieses Regressverzichts nicht vorliegen, auch eine entsprechende Anwendung der gesetzlichen Regressbeschränkungen regelmäßig nicht in Betracht kommen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0884
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 27.02.2020 - VII ZR 151/18

1. Die vom Hersteller P. beauftragte Benannte Stelle gemäß der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte haftet gegenüber Patientinnen, denen Silikonbrustimplantate dieses Herstellers eingesetzt wurden, nicht nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-219/15, NJW 2017, 1161; Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Juni 2017 - VII ZR 36/14, NJW 2017, 2617). (Rn. 20 - 28)*)

2. Eine deliktische Haftung der Benannten Stelle gemäß der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte gegenüber den Endempfängern der Medizinprodukte ist aus Rechtsgründen nicht ausgeschlossen. Bei der im Medizinproduktegesetz getroffenen Regelung zum EUKonformitätsbewertungsverfahren und den Rechten und Pflichten der Benannten Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III in § 6 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 37 MPG; § 7 Abs. 1 Nr. 1 MPV und Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG handelt es sich um ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Der Schutz der Endempfänger der Medizinprodukte soll danach nicht nur durch den Hersteller, sondern auch durch die Benannte Stelle gewährleistet werden. (Rn. 33 - 38)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1024; IMRRS 2019, 0386
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter?

OLG Dresden, Urteil vom 06.03.2019 - 5 U 1146/18

Schutzpflichten gegenüber dem Dritten aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter können nicht weitergehend sein, als gegenüber dem eigentlichen Vertragspartner, weil der Dritte nur in den Bereich der vertraglichen Schutz- und Obhutspflichten einbezogen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1226; IMRRS 2018, 0443
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftungsausschluss auch für erwartete Eigenschaften?

BGH, Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16

1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rz. 7).*)

2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, IMR 2016, 478 = NJW 2017, 150 Rz. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.*)




IBRRS 2018, 0006
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter schließt weiteren Schadensersatzanspruch aus!

BGH, Urteil vom 07.12.2017 - VII ZR 204/14

Steht den Arbeitnehmern eines Unternehmers nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ein Schadensersatzanspruch gegen den Besteller einer Werkleistung zu, weil sie bei Ausführung der Arbeiten aufgrund einer schuldhaften Verletzung auch ihnen gegenüber bestehender vertraglicher Schutzpflichten durch den Besteller einen Schaden erleiden, scheidet ein weiterer Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen einen vom Besteller beauftragten Dritten, der für die Schädigung mitverantwortlich ist und dessen Verschulden sich der Besteller nach § 278 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3775
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - XI ZB 17/15

1. Jedes Feststellungsziel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KapMuG bildet einen eigenständigen Streitgegenstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens. (Rn. 32)*)

2. Eine ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung im KapitalanlegerMusterverfahren verlangt die Angabe von Rechtsbeschwerdegründen für jedes Feststellungsziel, das mit der Rechtsbeschwerde weiter verfolgt werden soll. (Rn. 32)*)

3. Einem Vertrag über den Ersterwerb einer Schuldverschreibung zwischen der emittierenden Bank und den institutionellen Ersterwerbern kommt grundsätzlich keine Schutzwirkung zugunsten der Zweiterwerber zu. (Rn. 42)*)

4. In der Rechtsbeschwerdeinstanz kann das Musterverfahren nicht um neue Feststellungsziele erweitert werden. (Rn. 62)*)

5. Das Feststellungsziel, die Fehlerhaftigkeit einer Kapitalmarktinformation "insbesondere durch folgende Aussagen" festzustellen, ist hinsichtlich der im Folgenden im Feststellungsziel nicht wiedergegebenen Aussagen nicht hinreichend bestimmt. (Rn. 65)*)

6. Weder die Musterparteien noch einzelne Beigeladene können Feststellungsziele, die durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts oder den Erweiterungsbeschluss des Oberlandesgerichts Verfahrensgegenstand des Musterverfahrens geworden sind, (teilweise) zurücknehmen. Ein Musterentscheid ergeht nur dann nicht, wenn sämtliche Beteiligten übereinstimmend erklären, dass sie das Verfahren beenden wollen. (Rn. 69)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1297; IMRRS 2014, 0647
ImmobilienImmobilien
Nachbarschaftshilfe: Kein Haftungsverzicht bei gefahrträchtigen Arbeiten!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12

1. Fehler bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe können Haftungsansprüche Dritter auslösen, sofern sie in den Schutzbereich der Absprachen zwischen den Nachbarn einbezogen sind (hier: Nachbarschaftshelfer montiert eine Außenlampe und erkennt nicht, dass deren Gehäuse wegen einer Strombrücke zwischen Phase und Schutzleiter unter Strom steht, wodurch ein Bauarbeiter einen Stromschlag mit hypoxischem Hirnschaden erleidet).*)

2. Ein stillschweigender Haftungsverzicht bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe kann nicht angenommen werden, wenn die zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind und der Nachbarschaftshelfer wegen des Schadenereignisses haftpflichtversichert ist.*)

3. Anlageninhaber i. S. v. § 2 HpflG ist nicht zwingend der Eigentümer des Gebäudes, dessen Elektroanlage einen schadenstiftenden Fehler aufweist. Zur Reichweite der Ausschlusstatbestände des § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HpflG.*)

4. Zur Frage, ob eine Änderung der DIN- oder VDE- Vorschriften den Hauseigentümer verpflichtet, die Elektroinstallation den neuen Vorschriften anzupassen.*)

Dokument öffnen Volltext



3 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

A. Typische Fallkonstellationen ( Rn. 2-9)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Wirkung gegenüber Mitnutzern/Besuchern (BGB § 535 Rn. 294-298)