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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 221/05


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2503; IMRRS 2008, 1481
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 221/05

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IBR 2008, 655 BGH - Aluminiumdächer: Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1035; IMRRS 2024, 0487
NotareNotare
Verjährung von Ansprüchen des Eigentümers gegen den Erbbauberechtigten

OLG Schleswig, Urteil vom 25.01.2024 - 2 U 38/22

1. Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte gegenüber dem Eigentümer zur Instandhaltung, handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Die Instandhaltungsverpflichtung (Schuldverhältnis im weiteren Sinne) als Dauerschuldverhältnis unterliegt nicht der Verjährung. Der konkret entstandene Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Instandhaltungsmaßnahme (Schuldverhältnis im engeren Sinne) unterliegt hingegen der Verjährung.*)

2. Die Annahme der Unverjährbarkeit eines Anspruchs aufgrund einer „ständig neu entstehenden Dauerverpflichtung“ ist eine Ausnahme zur gesetzlichen Verjährungsregelung. Sie ist restriktiv und nur bei vergleichbaren Interessenslagen anzuwenden.*)

3. Wird die Instandhaltungsverpflichtung des Erbbauberechtigten in das Grundbuch eingetragen, folgt hieraus nicht die Unverjährbarkeit des konkreten Anspruchs auf Durchführung einer bestimmten Instandhaltungsmaßnahme. § 902 Abs. 1 BGB greift insoweit nicht, weil der einzelne Anspruch rein schuldrechtlicher Natur ist.*)

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IBRRS 2016, 1836; IMRRS 2016, 1119
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragliche Durchfahrtgestattung für Hinterlieger verjährt nicht

BGH, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 189/15

1. Zur Auslegung der Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für beteiligte Hinterlieger in einer einvernehmlich nach dem Muster des Formblatts Nr. 8/1979 der Oberforstdirektion München ausgestalteten Vereinbarung.*)

2. Mit der vertraglichen Verpflichtung, Hinterliegern fortwährend die Durchfahrt auf einem Grundstück zu gestatten, entsteht ein Dauerschuldverhältnis mit einer Dauerverpflichtung. Der Verjährung unterliegen weder das Dauerschuldverhältnis als solches noch, solange es besteht, die immer wieder neu entstehende Dauerverpflichtung.*)

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IBRRS 2012, 3995
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete
Patentrecht - Schutz von Videobilddateien

BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 33/10

1. Eine Videobilder repräsentierende Folge von Videobilddaten kann als unmittelbares Ergebnis eines Herstellungsverfahrens anzusehen sein und als solches Erzeugnisschutz nach § 9 Satz 2 Nr. 3 PatG genießen.*)

2. Ist eine Datenfolge als unmittelbares Verfahrenserzeugnis eines Videobildcodierungsverfahrens anzusehen, wird vom Erzeugnisschutz auch ein Datenträger erfasst, auf dem die erfindungsgemäß gewonnene Datenfolge gespeichert worden ist oder der eine Vervielfältigung eines solchen Datenträgers darstellt.*)

3. Ist ein derartiger Datenträger (hier: digitales Videomasterband) mit Zustimmung des Patentinhabers in den Verkehr gebracht worden, hält sich auch die Herstellung weiterer Datenträger (hier: DVDs), die die erfindungsgemäß codierte Datenfolge enthalten, im Rahmen der aus der Erschöpfung des Patentrechts folgenden Befugnis zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der erzeugten Datenfolge.*)

4. Die Lieferung von Datenträgern mit der erfindungsgemäßen Datenfolge, die nicht rechtswidrig ist, weil sie der Patentinhaber im Rahmen einer Testbestellung durch Zurverfügungstellung der Datenfolge veranlasst hat, kann die Gefahr künftiger patentverletzender Handlungen begründen, wenn der Lieferant in Unkenntnis der Erschöpfung handelt.*)

5. Ein optischer Datenträger, der Daten enthält, die mittels eines patentgeschützten Decodierungsverfahrens in Videobilddaten umgewandelt werden können, stellt nicht schon wegen dieser Eignung ein Mittel dar, das sich auf ein wesentliches Element des Decodierungsverfahrens bezieht.*)

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IBRRS 2012, 3556; IMRRS 2012, 2574
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB

BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 122/11

1. Unterlassungsverpflichtungen nach § 137 Satz 2 BGB (schuldrechtliche Verfügungsverbote) werden nicht nach 30 Jahren nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen unwirksam.*)

2. In Übergabeverträgen zur vorweggenommenen Erbfolge vereinbarte Unterlassungspflichten, die dem Übernehmer Verfügungen über das Vermögen eines übergebenen Betriebs insgesamt oder über dessen Grundvermögen untersagen, sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn der Übernehmer von dem Übergeber nicht die Zustimmung zu einer mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Wirtschaft zu vereinbarenden und den Zweck des Verfügungsverbots nicht wesentlich gefährdenden Verfügung (Veräußerung oder Belastung) verlangen kann.*)

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IBRRS 2008, 2503; IMRRS 2008, 1481
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 221/05

Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).*)

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

e) Garantiefristen. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 59-65)