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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 133/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0123
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 24.01.1991 - I ZR 133/89

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1991, 353 BGH - Telefonmarketing bei Gewerbetreibenden erlaubt?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2001, 0783
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BGH, Urteil vom 31.05.2001 - I ZR 106/99

Berühmungsaufgabe UWG § 1a) Eine Berühmung, aus der die unmittelbar oder in naher Zukunft ernsthaft drohende Gefahr einer Begehung abzuleiten ist, kann unter Umständen auch in Erklärungen zu sehen sein, die im Rahmen der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren abgegeben werden. Die Tatsache allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet.b) An die Beseitigung der Erstbegehungsgefahr sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen zu stellen als an den Fortfall der durch eine Verletzungshandlung begründeten Gefahr der Wiederholung des Verhaltens in der Zukunft. Eine durch Berühmung geschaffene Erstbegehungsgefahr und mit ihr der Unterlassungsanspruch entfallen grundsätzlich mit der Aufgabe der Berühmung. Eine solche liegt jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung, daß die beanstandete Handlung in der Zukunft nicht vorgenommen werde.BGH, Urt. v. 31. Mai 2001 - I ZR 106/99 - OLG Hamburg LG Hamburg*)

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IBRRS 2000, 0123
Mit Beitrag
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 24.01.1991 - I ZR 133/89

Es ist wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG, einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken anzurufen, wenn nicht dieser damit einverstanden ist oder sein Einverständnis vermutet werden kann.*)

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