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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "C-325/11"


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IBRRS 2013, 0818; IMRRS 2013, 0523
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine fiktive Zustellung nach EU-Recht!

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2012 - Rs. C-325/11

Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, wonach die für eine Person mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte belassen werden, mit der Folge, dass sie als zugestellt gelten, wenn diese Person keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat, der seinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Verfahren anhängig ist.

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