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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 S 242/07


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IBRRS 2009, 1100; IMRRS 2009, 0658
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Konkludente Tilgungsbestimmung?

LG Münster, Urteil vom 22.10.2008 - 9 S 242/07

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 1036 LG Münster - Mietzahlung: Konkludente Tilgungsbestimmung oder gesetzliche Tilgungsreihenfolge?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2009, 1100; IMRRS 2009, 0658
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Konkludente Tilgungsbestimmung?

LG Münster, Urteil vom 22.10.2008 - 9 S 242/07

1. Ist der zu laufenden Zahlungen verpflichtete Schuldner im Rückstand, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass er die zuletzt fällig gewordene Rate bezahlen will, es gilt vielmehr § 366 Abs. 2 BGB.

2. Dem Mieter bleibt es unbenommen, bei seinen monatlichen Zahlungen auf einfachem Wege - z. B. im angegebenen Verwendungszweck - eine ausdrückliche Tilgungsbestimmung nach § 366 Abs. 1 BGB zu treffen. Andernfalls greift die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB.

3. Mit der bloßen Zahlung zum Fälligkeitszeitpunkt bringt der Mieter zunächst einmal nur zum Ausdruck, Mietforderungen begleichen zu wollen. Allein die Überlegung, dass der Mieter ggf. andernfalls wegen der nicht zu seinen Gunsten eintretenden Verjährung Nachteile erleiden könnte, rechtfertigt es nicht, dann zum Nachteil des Vermieters auf eine konkludente Tilgungsbestimmung zu schließen.

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1 Leseranmerkung gefunden
Konkludente Tilgungsbestimmung?
Leseranmerkung von Alexander Murawski zu
 L 
Die Verrechnung von Zahlungen im laufend fortgeschriebenen Mieterkonto

Dokument öffnen IMR 2019, 173