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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 39/08
OLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2008 - 9 U 39/08
Volltext8 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2008, 413 | OLG Naumburg - Anfechtung eines Mietvertrags bei bewusst unvollständigen Angaben des Mieters? |
IMR 2008, 164 | LG Magdeburg - Arglistige Täuschung durch unvollständige Sortimentsliste: Anfechtbarkeit des Mietvertrags! |
5 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vor Abschluss eines Gewerberaummietvertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind.*)
VolltextLG Essen, Urteil vom 05.11.2009 - 6 O 236/09
1. Ein gewerblicher Mieter muss den Vermieter weder darüber aufklären, von welchen Kreisen die von ihr angebotene Kleidung vorzugsweise gekauft und getragen wird, noch bezüglich etwaiger Vorkommnisse im Zusammenhang mit anderen von ihm angemieteten Geschäftsräumen.
2. Mangels bestehender Aufklärungspflicht stellt ein Verschweigen von Tatsachen somit keine arglistige Täuschung dar und gibt dem Vermieter keinen Grund zur Anfechtung des Mietvertrages nach § 123 BGB.
VolltextKG, Urteil vom 28.05.2009 - 8 U 223/08
1. Der potentielle Mieter von Gewerberäumen ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Vermieter vor Vertragsschluss über seine Absicht aufzuklären, nahezu ausschließlich Bekleidung einer Marke anzubieten, die in der Öffentlichkeit mit rechtsradikalen Gesinnungen in Verbindung gebracht wird und dementsprechendes Konfliktpotential besitzt.*)
2. Für die Ursächlichkeit einer arglistigen Täuschung für den Vertragsschluss genügt es, dass der Getäuschte Umstände dartut, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten, und dass die arglistige Täuschung nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung hat. Es reicht aus, wenn der Vertrag jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt oder mit diesem Inhalt abgeschlossen worden wäre.*)
3. Der Anfechtende kann den von ihm zu erbringenden Beweis der Arglist des Anfechtungsgegners durch Indizien führen, die den Schluss auf den Täuschungsvorsatz zulassen.*)
VolltextOLG Naumburg, Urteil vom 28.10.2008 - 9 U 39/08
Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angaben und verschweigt er insbesondere eine Modemarke, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
VolltextLG Magdeburg, Urteil vom 13.02.2008 - 5 O 1879/07
Macht der Mieter in seiner Sortimentsliste bewusst unvollständige Angaben und verschweigt er insbesondere eine Modemarke, die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsradikalen Szene wahrgenommen wird, so kann der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(29.10.2008) Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Naumburg hat heute im Verfahren über die Räumung des Ladenlokals im Hundertwasserhaus in Magdeburg die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und das Räumungsurteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt.
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