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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 2902/14

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1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 597 OLG München - Mängelbeseitigung unmöglich: In welcher Höhe kann gemindert werden?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2390
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung unmöglich: In welcher Höhe kann gemindert werden?

OLG München, Urteil vom 10.03.2015 - 9 U 2902/14 Bau

1. Wird vereinbart, dass eine Fußbodenheizung die Räume auf eine Innenraumtemperatur von 23 Grad Celsius bei einer Außentemperatur von minus 16 Grad Celsius erwärmen soll und kann diese Heizlast - egal mit welcher Fußbodenheizung - nicht erreicht werden, ist die Leistung mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn Ursache des Mangels die baulichen Gegebenheiten (hier: Gebäudekubatur, Fensterflächen, etc.) sind.

2. Lässt sich der Mangel - wie hier - nicht beseitigen, ist die Leistung unmöglich. Folge ist, dass die (Nach-)Erfüllung des Vertrags nicht mehr in Betracht kommt und ein Abrechnungsverhältnis entsteht, in dem der Restwerklohn ohne Abnahme fällig wird.

3. Die Unmöglichkeit schließt neben dem Schadenersatz auch die Minderung nicht aus. Wegen der fehlenden Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen, richtet sich die Höhe der Minderung allerdings nicht an den Mangelbeseitigungskosten, sondern an dem Herstellungsbetrag und dem Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigung.

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1 Nachricht gefunden
Urteile zum Themenkreis Fußboden: Teppich, Parkett, Schmutzmatte
(18.10.2016) Um eines kommt niemand herum, der ein Gebäude betritt: den Kontakt mit dem Fußboden. Mal besteht der Untergrund aus Holzdielen oder aus Parkett, mal aus Teppich oder sogar nur aus Beton. Doch egal, welcher Belag: Immer wieder kann es einen Rechtsstreit wegen des Bodens geben. Weil er für die darunter Wohnenden zu laut ist, weil jemand ...
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1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

5. Abgrenzung zu anderen Normen (VOB/B § 6 Rn. 8-9)