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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 97/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 0531
AmtshaftungAmtshaftung
Bauunternehmer stellt Halteverbotsschilder auf: Wird er dadurch "Beamter"?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017 - 7 U 97/16

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2017, 227 OLG Karlsruhe - Bauunternehmer stellt Halteverbotsschilder auf: Wird er dadurch "Beamter"?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2025; IMRRS 2020, 0868; IVRRS 2020, 0362
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Bauarbeiten abgeschlossen: Mobiles Verkehrsschild ist zeitnah zu entfernen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.02.2020 - 7 U 260/19

1. Ein mobiles Verkehrsschild ist nach Beendigung der Baustelle und Ablauf der Genehmigungsdauer unverzüglich wieder zu entfernen.

2. Die Verkehrsregelung mittels Verkehrszeichen ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Straßenbaubehörde kann sich ihrer Verkehrssicherungspflicht für von ihr veranlasste Bauarbeiten deshalb nicht mit der Begründung entziehen, sie habe mit dem Aufstellen und Entfernen des Verkehrsschilds einen Bauunternehmer beauftragt.

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IBRRS 2017, 0531
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Bauunternehmer stellt Halteverbotsschilder auf: Wird er dadurch "Beamter"?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017 - 7 U 97/16

1. Der private Bau- oder Umzugsunternehmer wird nicht als Verwaltungshelfer und damit nicht als Beamter im haftungsrechtlichen Sinn (§ 839 BGB i. V. mit Art. 34 Satz 1 GG) tätig, wenn er aufgrund einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde mobile Halteverbotsschilder zu dem hauptsächlichen Zweck aufstellt, die Bau- oder Umzugsarbeiten durch ortsnahe Park- oder Haltemöglichkeiten zu erleichtern (Abgrenzung zu OLG Hamm, Urteil vom 29.07.2015 - 11 U 32/14, IBRRS 2015, 3352).*)

2. Die Pflicht, ein mobiles Halteverbotsschild nach Ablauf der Genehmigungsdauer zu entfernen, dient auch dem Zweck, die von solchen Verkehrsschildern ausgehenden Gefahren auf das erforderliche und zumutbare Maß zu beschränken. Die Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht kann zur Haftung führen, wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit über den Sockel des mobilen Verkehrsschilds stürzt.*)

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