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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 52/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0099
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

OLG Celle, Urteil vom 27.08.2003 - 7 U 52/03


5 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 168 OLG Celle - Arbeitnehmerüberlassung am Bau nur mit Erlaubnis zulässig!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0606
Mit Beitrag
Internationales BaurechtInternationales Baurecht
Bauvertrag nach polnischem Recht: AÜG ist trotzdem anwendbar!

KG, Urteil vom 15.02.2022 - 21 U 1116/20

1. Verpflichtet sich ein Leistungserbringer, Arbeitnehmer auf einer Baustelle des Auftraggebers nach dessen Weisung einzusetzen, ohne dass eine konkrete Werkleistung beschrieben wäre, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Werk- oder Bauvertrag, sondern einen Dienstvertrag, der auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet ist.*)

2. § 1b Satz 1 AÜG ist eine Eingriffsnorm i.S.v. Art. 9 Abs. 1 und 2 Rom-I-VO und erfasst deshalb auch Arbeitnehmerüberlassungsverträge mit ausländischem Vertragsstatut.*)

3. Ob § 1b Satz 1 AÜG gegen europäisches Recht, insbesondere die Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV), verstößt und deshalb auf einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht angewendet werden darf, muss nicht durch Vorlage an den Europäischen Gerichtshof geklärt werden, wenn der dann bestehende Anspruch des Leistungserbringers aus ungerechtfertigter Bereicherung dieselbe Höhe erreicht wie sein Vergütungsanspruch aus dem Vertrag.*)

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IBRRS 2005, 2346; IMRRS 2005, 1181
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Pachtvertrag - Kündigung eines Pachtvertrags für Minigolfanlage

OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2005 - 7 U 32/04

1. Die ordentliche Kündigung des Zeitpachtvertrages ist ausgeschlossen.

2. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, erfprdert eine Unzumutbarkeit der Weiterführung des Pachtverhältnisses.

3. Unzumutbar ist die Weiterführung nicht bereits bei wiederholten Zahlungsrückständen und Zahlungsunregelmäßigkeiten, die jedoch unterhalb der Grenze eines 6-monatgigen Pachtrückstandes bleiben.

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IBRRS 2004, 0099
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Arbeit & Soziales - Arbeitnehmerüberlassung nur mit Erlaubnis zulässig

OLG Celle, Urteil vom 27.08.2003 - 7 U 52/03

1. Die Ausnahmegestattungen nach § 1 b Satz 2 AÜG für Arbeitnehmerüberlassungen im Baugewerbe beinhalten keine Befreiung vom Erfordernis der behördlichen Erlaubnis.*)

2. Die Erlaubnis in solchen Fällen stellt auch keine bloßen Formalie dar; ihr Fehlen führt daher auch bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zur Unwirksamkeit der Verträge nach § 9 Nr. 1 AÜG.*)

3. Liegt keine Verleiherlaubnis vor, hat der Entleiher nach Bereicherungsrecht nur den ersparten Arbeitslohn auszugleichen.*)