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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 C 148/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 4637; IMRRS 2013, 2150
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schizophrener Mieter stört Hausfrieden: Fristlose Kündigung!

AG Wedding, Urteil vom 25.06.2013 - 7 C 148/12

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2013, 503 AG Wedding - Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch schuldunfähigen Mieter?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3025; IMRRS 2021, 1123
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung eines psychisch kranken Mieters wegen Störung des Hausfriedens?

LG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2021 - 316 T 24/21

1. Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt gem. § 569 Abs. 2 BGB vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

2. Ist ein Mieter schuldunfähig, psychisch erkrankt und wird durch sein Verhalten der Hausfrieden nachhaltig gestört, so sind die Belange des Vermieters, des Mieters und der anderen Mieter unter Berücksichtigung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der besonderen Schutzbedürftigkeit des kranken Mieters gegeneinander abzuwägen (BGH, Urteil vom 08.12.2004 - VIII ZR 218/03, IMRRS 2005, 1528).

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IBRRS 2015, 2002; IMRRS 2015, 0796
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 12.09.2014 - 25 C 219/13

Ein über Monate andauernder, ständiger Lärm tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden, teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn, stellt, auch im Falle eines schuldunfähigen Verursachers, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar, der zur fristlosen Kündigung berechtigt. Bei der vorzunehmenden Abwägung der Belange des Vermieters, des Mieters und anderer Mieter ist allerdings unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes zu beachten, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit Behinderten oder Kranken ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern ist.

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IBRRS 2013, 4637; IMRRS 2013, 2150
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schizophrener Mieter stört Hausfrieden: Fristlose Kündigung!

AG Wedding, Urteil vom 25.06.2013 - 7 C 148/12

Eine fristlose Kündigung ist auch dann gerechtfertigt, wenn eine von einem schuldunfähigen Mieter ausgehende nachhaltige Störung des Hausfriedens zu einem unzumutbaren Verlust an Lebensqualität der anderen Mieter führt.

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