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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 67 S 218/17


Bester Treffer:
IBRRS 2018, 0203; IMRRS 2018, 0057
MietrechtMietrecht
Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG soll entscheiden!

LG Berlin, Beschluss vom 07.12.2017 - 67 S 218/17

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25 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 452 LG Berlin - Mietpreisbremse in Berlin ist verfassungskonform!
IMR 2018, 87 LG Berlin - Sind die Regelungen der sog. "Mietpreisbremse" verfassungswidrig?

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 3783; IMRRS 2022, 1665; IVRRS 2022, 0611
ProzessualesProzessuales
§§ 556d ff. BGB ab 01.06.2020 verfassungsgemäß?

LG Berlin, Urteil vom 15.12.2022 - 67 S 180/22

Die Frage, ob die §§ 556d ff. BGB auch im Zeitraum ab den 01.06.2020 verfassungsgemäß sind, hat grundsätzliche Bedeutung und gebietet gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Zulassung der Revision. Der Zulassungsbedürftigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Bundesgerichtshof keine Normverwerfungskompetenz zukommt.*)

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IBRRS 2023, 2705; IMRRS 2023, 1237
WohnraummieteWohnraummiete
Rückzahlung überzahlter Mieten

LG Berlin, Urteil vom 03.05.2022 - 67 S 305/21

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 2014; IMRRS 2022, 0835
WohnraummieteWohnraummiete
Höhe der Nettokaltmiete für eine Mietwohnung

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 25.11.2021 - 14 C 103/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2300
__ibr-online____ibr-online__

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VIII ZR 58/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2033; IMRRS 2020, 0874
RechtsanwälteRechtsanwälte
Legal Tech: Gekommen, um zu bleiben

BGH, Beschluss vom 27.05.2020 - VIII ZR 384/18

1. Es stellt eine zulässige Inkassodienstleistung dar, wenn Ansprüche aus der Mietpreisbremse - auch auf Auskunftserteilung - treuhänderisch an den Rechtsdienstleister abgetreten werden und dieser die Forderungen auf dem Boden eines Erfolgshonorars im eigenen Namen gegen den Vermieter geltend macht.

2. Der Mieter darf sich auch eines Inkassobüros bedienen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

3. Die Zulassung der Revision kann zwar auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente.

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IBRRS 2019, 4087; IMRRS 2019, 1499
WohnraummieteWohnraummiete
Miethöhe entspricht nicht der Mietenbegrenzungsverordnung

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2019 - 65 S 142/19

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3249; IMRRS 2019, 1228
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Welche Maßnahmen stellen Modernisierungsarbeiten dar?

LG Berlin, Urteil vom 10.10.2019 - 65 S 107/19

1. Die MietBegrV Berlin genügt den Anforderungen des § 556d Abs. 2 BGB, insbesondere ist die Begründung allgemein zugänglich.

2. Umfassend i.S.d. § 556f BGB ist eine Modernisierung dann, wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint. Das ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Investition mindestens ein Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen (Kosten-)Aufwands erreicht.

3. Der Begriff "umfassend" i.S.d. § 556f BGB bezeichnet jedoch nicht nur ein quantitatives (Kosten-)Element, sondern gleichberechtigt ein qualitatives Kriterium. Zu berücksichtigen sind die qualitativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesamtwohnung; sie muss in mehreren wesentlichen Bereichen (insbesondere Sanitär, Heizung, Fenster, Fußboden, Elektroinstallation bzw. energetischen Eigenschaften) verbessert worden sein.

4. Reine Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht die Anforderungen des § 555b BGB erfüllen, können schon begrifflich nicht unter § 556f Satz 2 BGB fallen.

5. Der Ersatz von Sanitärobjekten ist keine Modernisierung. So erhöht der Ersatz einer Badewanne durch eine Dusche nicht den Gebrauchswert der Mietsacher; eine Gebrauchswerterhöhung läge allenfalls vor, wenn eine Dusche zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Badewanne eingebaut wird.

6. Es obliegt dem Vermieter, der die fiktive Modernisierungsmieterhöhung gem. § 556e BGB geltend macht, im Einzelnen vorzutragen, welche Arbeiten im Rahmen der jeweiligen Kostenposition als Modernisierung anzusehen sind oder einen Zusammenhang zu solchen Arbeiten aufweisen.

7. Ein Stichtagszuschlag kommt nur dann in Betracht, wenn die maßgebliche Einzelvergleichsmiete für die jeweilige Wohnung zwischen den Erhebungszeitpunkten zweier Mietspiegel - hier dem aus 2017 und dem aus 2019 - eine erhebliche Steigerung erfahren hat, so dass davon ausgegangen werden müsste, dass der ältere Mietspiegel - hier der aus 2017 - die festzustellende Einzelvergleichsmiete nicht mehr zutreffend abbildet.




IBRRS 2020, 0978; IMRRS 2020, 0398
WohnraummieteWohnraummiete
Mietenbegrenzungsverordnung Berlin ist wirksam!

LG Berlin, Beschluss vom 16.09.2019 - 65 S 154/19

1. Die §§ 556d ff. BGB sind verfassungskonform.

2. Die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin ist mit der Verfassung vereinbar.

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IBRRS 2019, 2606; IMRRS 2019, 0957
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

1. Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig.

2. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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IBRRS 2019, 2607; IMRRS 2019, 0958
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse ist verfassungskonform!

BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 BvL 4/18

1. Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte "Mietpreisbremse") sind nicht verfassungswidrig.

2. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz.

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1 Nachricht gefunden
Bundesverfassungsgericht soll über Mietpreisbremse entscheiden
(12.12.2017) Die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin hält die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch über die sog. Mietpreisbremse (§ 556d BGB) für verfassungswidrig und hat am 7. Dezember 2017 beschlossen, ein Berufungsverfahren dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung vorzulegen. Das höchste deutsche Gericht hat allein die Kompetenz, eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig zu erklären.
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