Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 4725/15


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1296; IMRRS 2017, 0510
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler ist nicht Adressat des § 16a EnEV - dennoch muss er entsprechende Angaben machen!

OLG München, Urteil vom 08.12.2016 - 6 U 4725/15

Dokument öffnen Volltext

11 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
4 Beiträge gefunden
IMR 2017, 422 OLG Oldenburg - Immobilienmakler sollte Angaben zum wesentlichen Energieträger machen!
IMR 2017, 337 OLG München - § 16a EnEV: Makler zwar nicht Adressat - Angaben dennoch erforderlich!
IMR 2016, 529 OLG Hamm - Fehlende Angaben nach § 16a EnEV: Wettbewerbswidriges Verhalten!
IMR 2016, 123 LG München II - Immobilienmakler ist nicht Adressat der Pflicht aus § 16a Abs. 1 EnEV!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0810; IMRRS 2018, 0254
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Welche Angaben zum Energieverbrauch muss Makler in Immobilienanzeigen machen?

BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 4/17

Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV angeführten Angaben enthalten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3104; IMRRS 2017, 1288
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
§ 16a EnEV: Makler muss Pflichtangaben machen!

OLG Bamberg, Urteil vom 05.04.2017 - 3 U 102/16

1. Die in § 16a Abs. 1 EnEV vorgeschriebenen Informationen (zur Art des Energieausweises, zum Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch pp.) sind wesentlich im Sinne von § 5a Abs. 2 UWG.

2. Die Vorschrift des § 16a Abs. 1 EnEV richtet sich nur an den Verkäufer/Vermieter einer Immobilie, nicht aber an einen Immobilienmakler.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1721; IMRRS 2017, 0704
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler muss Angaben nach § 16a EnEV machen, sonst verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht

LG Augsburg, Beschluss vom 09.03.2017 - 1 HK O 3316/16

1. Ein Immobilienmakler ist nicht Normadressat des § 16a EnEV.

2. Allerdings ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeige ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers zu bewerten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 3105; IMRRS 2017, 1289
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler muss Pflichtangaben nach § 16a EnEV machen

OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2017 - 6 U 202/16

1. Ein Immobilienmakler ist nicht Normadressat des § 16a EnEV.

2. Allerdings ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeige ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers zu bewerten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1296; IMRRS 2017, 0510
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Makler ist nicht Adressat des § 16a EnEV - dennoch muss er entsprechende Angaben machen!

OLG München, Urteil vom 08.12.2016 - 6 U 4725/15

1. Ein Immobilienmakler ist nicht Normadressat des § 16a EnEV.

2. In allen Fällen - also auch bei Aufgabe einer Immobilienanzeige durch den Makler - trägt (allein) der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass die Anzeige die notwendigen Pflichtangaben nach § 16a EnEV enthält.

3. Allerdings ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeige ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers zu bewerten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 0145; IMRRS 2016, 0091
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
§ 16a EnEV gilt nicht für Immobilienmakler!

LG München II, Urteil vom 03.12.2015 - 2 HK O 3089/15

Der Immobilienmakler ist nicht Adressat gemäß § 16a EnEV und daher auch nicht verpflichtet, bei der Werbung in Printmedien die Pflichtangaben zu machen.

Dokument öffnen Volltext



1 Nachricht gefunden
BGH konkretisiert von Maklern in Immobilienanzeigen zum Energieverbrauch zu machende Angaben
(05.10.2017) Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.
Dokument öffnen mehr…