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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 221/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 3820; IMRRS 2009, 2092
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Schadensersatzpflicht wegen falscher Wertversprechen

OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2009 - 6 U 221/08

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 64 OLG Hamburg - Wie aus Anlagevermittlung ein selbstständiger und haftungsträchtiger Beratungsvertrag wird!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1871; IMRRS 2010, 1334
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkauf einer Gewerbeimmobilie: Änderung der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 11.02.2010 - V R 2/09

1. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus.*)

2. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.*)

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IBRRS 2009, 3820; IMRRS 2009, 2092
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Schadensersatzpflicht wegen falscher Wertversprechen

OLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2009 - 6 U 221/08

1. Wird eine überteuerte Wohnung im Rahmen einer Anlageberatung als werthaltige Geldanlage empfohlen, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar.

2. Ein konkludenter Beratungsvertrag kommt zu Stande, wenn im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet, wobei unerheblich ist, ob die Initiative dazu vom Kunden ausgeht.

3. Ein Anlagevermittlungsvertrag zielt lediglich auf eine Information über Umstände ab, die für den Anleger und dessen Entschluss von besonderer Bedeutung sind.

4. Anerkannt ist auch, dass insbesondere bei ausdrücklichem Rat, so auch bei erstellten Berechnungsbeispielen über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen, das Vorliegen eines Beratungsvertrages angenommen werden muss.

5. Der Annahme einer fehlerhaften Beratung steht nicht entgegen, dass ein Verkäufer bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich nicht verpflichtet ist, den Wert des Kaufobjekts offenzulegen oder irrige Vorstellungen seines Verhandlungspartners über die Angemessenheit des Kaufpreises zu korrigieren.

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1 Nachricht gefunden
OLG Hamburg: Platinum AG zum Schadensersatz für Schrottimmobilie verurteilt
(19.11.2009) Wird eine überteuerte Wohnung im Rahmen einer Anlageberatung als werthaltige Geldanlage empfohlen, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Die Firma Platinum AG muss dem Verbraucher seinen gesamten Schaden ersetzen. Dies entschied das OLG Hamburg mit Urteil vom 26.08.2009 - 6 U 221/08.
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