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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 110/14


Bester Treffer:
IBRRS 2015, 0962; IMRRS 2015, 0570
AGBAGB
Keine "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015 - 6 U 110/14

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2015, 397 OLG Frankfurt - "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB unzulässig!

3 Volltexturteile gefunden
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BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - I ZR 98/15

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2015, 0962; IMRRS 2015, 0570
Mit Beitrag
AGBAGB
Keine "Zwangsmediation" in Versicherungs-AGB!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2015 - 6 U 110/14

1. Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.*)

2. Zur Frage des irreführenden Gebrauchs der Begriffe "Rechtsschutzversicherung" und "Mediation" in dem in Ziffer 1. genannten Fall.*)

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IBRRS 2014, 1920; IMRRS 2014, 1026
AGBAGB
„Mediatorenklausel“ unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2014 - 2-6 O 271/13

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung, die die Erstattung von gerichtlichen Kosten davon abhängig macht, dass zuvor obligatorisch ein Mediationsverfahren durchgeführt wird, verstößt dann gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn sich die Versicherung das Recht zur Auswahl des Mediators vorbehält.*)

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