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Ihre Suche nach Volltext: 6 S 79/11 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
LG Lüneburg - Vorhersehbarkeit des geltend gemachten Bedarfs: Eigenbedarfskündigung unwirksam!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 1787; IMRRS 2013, 1035
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Mehr als drei Mal täglich lüften ist keine Pflicht!
LG Konstanz, Urteil vom 20.12.2012 - 61 S 21/12
Vom Mieter kann - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - nicht verlangt werden, dass er mehr als 3 Mal täglich lüftet und alle Räumlichkeiten der Mietwohnungen durchgängig so beheizt, dass in den Räumen die Temperatur mindestens 20°C beträgt. Die übliche Temperatur für das Schlafzimmer beträgt 16°C - 18°C.
1. Die Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhersehbar war.
2. Als vorhersehbar gilt ein Bedarf, der innerhalb von 21 Monaten ab dem Abschluss des Wohnungsmietvertrags für den 19-jährigen, ältesten Sohn des Vermieters geltend gemacht wird.
3. Zur Klageerweiterung in der Berufungsinstanz: hier Unsachdienlichkeit.