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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 70/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 0008
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss (auch) Fachplaner überwachen!

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2012 - 5 U 70/12

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1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 161 OLG Celle - Fachplaner überwacht Mängelbeseitigung: Architekt muss Fachplaner überwachen!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1314
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der bauüberwachende Architekt den Fachplaner bei der Überwachung überwachen?

OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2021 - 24 U 101/20

1. Das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) betrifft grundsätzlich keine Sachverhalte, auf die die HOAI 1996 Anwendung findet.

2. Bevor die Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden musste, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht hiergegen verstoßen haben, indem sie verbindliche Honorare beibehalten hat.

3. Gründe, der Dienstleistungsrichtlinie hier bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist Rechtswirkungen zukommen zu lassen, sind nicht ersichtlich.

4. Beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen mag es sich zwar um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln. Gesundheitliche Aspekte (hier gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) können aber dazu führen, dass eine Überwachungsbedürftigkeit anzunehmen ist.

5. In der Leistungsphase 8 hat der Architekt im Rahmen seiner Koordinierungspflicht nachzuprüfen, ob der Fachplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung tatsächlich nachkommt bzw. nachgekommen ist.




IBRRS 2017, 3717
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!

OLG Jena, Urteil vom 17.09.2015 - 1 U 531/14

1. Der Objektplaner muss sich mit der Problematik angrenzender Bebauung befassen. Erforderlichenfalls muss er fachlichen Rat von (weiteren) Experten einholen.

2. Es gehört zu den Grundkenntnissen eines Objektplaners, dass mit dem geplanten Bauwerk und seinen Baubehelfen der Gründungshorizont einer bereits vorhandenen Nachbarbebauung beeinflusst wird.

3. Weiter gehört es zu den erwartbaren Kenntnissen, dass der Verbau von Spundwänden zur Baugrubensicherung massive Erschütterungen und Setzungen mit sich bringen kann.

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IBRRS 2013, 0008
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss (auch) Fachplaner überwachen!

OLG Celle, Urteil vom 29.11.2012 - 5 U 70/12

1. Wird von den Verarbeitungsrichtlinien abgewichen, ist dafür das Einverständnis des Herstellers einzuholen und ggf. für die Abweichung vom geprüften System eine erneute Funktionsprüfung durchzuführen.

2. Schaltet der Bauherr wegen eines nach Abnahme entdeckten Mangels des Bauwerks einen Fachplaner ein, der die Mängelbeseitigung betreut, muss der bauüberwachende Architekt die vom Fachplaner geplanten Mängelbeseitigungsmaßnahmen überprüfen. Durch die Beauftragung des Fachplaners wird er nicht von der Haftung freigestellt.

3. Die fehlerhafte Planung des Fachplaners ist dem Bauherrn nicht als anspruchsminderndes Mitverschulden eines Erfüllungsgehilfen entgegenzuhalten.

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2 Leseranmerkungen gefunden
OLG Celle 5 U 70/12
Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
 R 
Fachplaner überwacht Mängelbeseitigung: Architekt muss Fachplaner überwachen!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2013, 161
OLG Celle, Urt. v. 29.11.2012 - 5 U 70/12
Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
 R 
Fachplaner überwacht Mängelbeseitigung: Architekt muss Fachplaner überwachen!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2013, 161

3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

3. Architekt und Sonderfachmann ( Rn. 833-836)

b) Sonstige Grundleistungen ( Rn. 817-820)