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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 38/10
OLG Bremen, Urteil vom 08.12.2011 - 5 U 38/10
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2012, 578 | OLG Bremen - Überflutungsgefahr: Gebäude nicht funktionstauglich und mangelhaft! |
4 Volltexturteile gefunden |
LG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2021 - 6 O 15/21
1. In den Fällen, in denen bei Bau- oder Bauträgerverträgen die Herausgabe des Vertragsobjekts nach der Bezugsfertigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt wird, sind die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast zur Dringlichkeit einer finanziellen Situation der Antragsteller ebenso zu berücksichtigen, wie auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen der Interessenabwägung die die Entscheidung des Gerichts leitenden Tatsachen - insbesondere auch unter Beachtung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung der Parteien (§ 138 ZPO) - aufzuklären und der freien Würdigung des gesamten Vorbringens zuverlässig festzustellen sind (Abgrenzung zu KG, IBR 2019, 675, und IBR 2018, 147).*)
2. Zur Auslegung der Klausel im Bauträgervertrag "Die Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt unverzüglich nach seiner Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Zahlungen der bis dahin fälligen Kaufpreisraten".*)
VolltextOLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19
Auch in Verfahren, die Besitzschutzansprüche nach den §§ 861, 862 BGB zum Gegenstand haben, kann es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit fehlen, wenn der Antragsteller in Kenntnis der maßgeblichen Umstände längere Zeit untätig geblieben ist, denn die genannten Vermutungstatbestände bringen lediglich einen anspruchstypischen Gefährdungsgrund zum Ausdruck, der im Einzelfall sehr wohl fehlen oder durch das eigene Verhalten des Antragstellers widerlegt sein kann.*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.04.2014 - I ZR 224/12
Der Betreiber eines Internetportals, auf dem Kunden im Wege der Vermittlung Flüge buchen können, verstößt auch dann nicht gegen das Verbot unlauterer Behinderung gemäß § 4 Nr. 10 UWG, wenn die der Vermittlung zugrundeliegenden, frei zugänglichen Flugverbindungsdaten im Wege einer automatisierten Abfrage von der Internetseite der Fluggesellschaft ermittelt werden (sog. "Screen Scraping"), und sich der Betreiber des Internetportals während des Buchungsvorgangs durch das Setzen eines Hakens mit den Nutzungsbedingungen der Fluggesellschaft einverstanden erklärt, die einen solchen automatisierten Abruf von Flugdaten untersagen.*)
VolltextOLG Bremen, Urteil vom 08.12.2011 - 5 U 38/10
1. Wird die Sohle eines Gebäudes unterhalb der Oberkante einer angrenzenden Straße errichtet und besteht aufgrund der Lage der Entwässerungsschächte die Gefahr einer Überflutung des Gebäudes, ist die Leistung nicht funktionstauglich und mit einem wesentlichen Mangel behaftet. Das gilt aufgrund der werkvertraglichen Erfolgshaftung des Auftragnehmers auch dann, wenn die vom Auftragnehmer ausgeführte Bauweise mit der vertraglichen Vereinbarung der Parteien übereinstimmt.
2. Auf unverständliche, missverständliche oder widersprüchliche Planungsunterlagen muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hinweisen.
3. Der Auftraggeber hat den ausführenden Unternehmen einwandfreie Pläne und Unterlagen zur Verfügung stellen. Kommt es aufgrund von Planungsfehlern zu Baumängeln, muss sich der Auftraggeber das Verschulden des von ihm beauftragten Architekten wie eigenes Verschulden zurechnen lassen.
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