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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 339/09
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IBRRS 2009, 4127; IMRRS 2009, 2275
Immobilienmakler
Keine erfolgsunabhängige Aufwandsentschädigung bei Dissens!
OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2009 - 5 U 339/09
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IMR 2010, 69 | OLG Koblenz - Maklervertrag: Probleme mündlicher Abreden oder: Wer schreibt, bleibt! |
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IBRRS 2009, 4127; IMRRS 2009, 2275
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Immobilienmakler
Keine erfolgsunabhängige Aufwandsentschädigung bei Dissens!
OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2009 - 5 U 339/09
1. Die Vereinbarung, dass der Maklerkunde ein Entgelt auch bei Nichtzustandekommen des Hauptvertrages schuldet, bedarf notarieller Beurkundung, wenn die Zahlungszusage den Kunden in seiner Entschlussfreiheit beim Abschluss eines Immobilienkaufvertrages beeinträchtigt.
2. Auch ohne konkrete Vergütungsvereinbarung kommt ein Maklervertrag durch die Aufforderung des Kunden zustande, "einen Interessenten am Markt zu suchen".
3. Zur Abgrenzung eines erfolgsabhängigen Provisionsversprechens zur bloßen Aufwandsentschädigung.
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