Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 26/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 4034
BauvertragBauvertrag
Beschädigung öffentlicher Leitungen durch Baggerarbeiten

OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2010 - 5 U 26/09

Dokument öffnen Volltext

16 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IBR 2011, 23 OLG Dresden - Versorgungsleitungen als Tiefbaurisiko!
IBR 2010, 687 OLG Brandenburg - Tiefbauarbeiten auf öffentlichem Grund: Unternehmer hat Spartenerkundungspflicht!

12 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1644; IMRRS 2022, 0667
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflicht zur Wiederherstellung von Markierungen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.12.2021 - 980b C 15/20 WEG

Schadensersatzansprüche, bei denen der dem Schadensersatzanspruch zugrundeliegende Sachverhalt vor dem 01.12.2020 abgeschlossen wurde, sind nach den bis zum 30.11.2020 geltenden Vorschriften des WEG zu beurteilen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0498; IMRRS 2022, 0153
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Bauordnungsrechts­vorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

AG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2021 - 31 C 220/21

Zu den Schutzgesetzen i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB, deren Verletzung ein Grundstückseigentümer gem. § 1004 Abs. 1 BGB abwehren kann, gehören auch die Vorschriften des Bauordnungsrechts über den Grenzabstand, weil sie auch dem Interesse des Nachbarn an ausreichender Belichtung und Belüftung seines Grundstücks, an einem freien Ausblick und an der Vermeidung von Lärmimmissionen dienen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 2579
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!

OLG Dresden, Urteil vom 05.08.2021 - 10 U 1729/19

1. Die Mitursächlichkeit der Arbeiten eines Abbruchunternehmers reicht zu seiner Haftung aus.

2. Für die Mitursächlichkeit von Baggerarbeiten für den späteren Absturz eines Betonbinders spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn der Abbruchunternehmer gegen technische Regeln verstoßen hat, deren Zweck in dem Schutz von Menschen und benachbarten Sachwerten besteht.

3. Der Auftraggeber muss sich ein Mitverschulden von 30% am Einsturz eines Gebäudeteils anrechnen lassen, wenn er nach einem ersten Teileinsturz die Abrissarbeiten unmittelbar in Auftrag gibt statt einen Statiker hinzuzuziehen, um seinen Produktionsbetrieb möglichst schnell fortzuführen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3709
BauhaftungBauhaftung
Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

LG Mannheim, Urteil vom 20.11.2020 - 9 O 341/19

1. Der Bauunternehmer ist vor Beginn von Erdarbeiten verpflichtet, sich beim Versorgungsunternehmen über die Lage unterirdisch verlegter Kabel zu erkundigen und entsprechende Pläne einzusehen.*)

2. Auch wenn es sich nicht um Tiefbauarbeiten handelt, sondern um oberirdische Arbeiten, bei denen ein Bagger eingesetzt wird, besteht diese Erkundigungspflicht jedenfalls dann, wenn die Schaufel des Baggers zwangsläufig die oberen Schichten des Erdreichs berührt.*)

3. Der Bauunternehmer muss bei Einsicht in die Pläne mit geringfügigen Abweichungen der tatsächlichen Lage der Kabel von der im Plan eingezeichneten Lage rechnen. Kann er die Lage der Kabel durch Einsicht in die Pläne nicht abschließend klären, muss er die Lage auf andere Weise ermitteln, z.B. durch Probebohrungen oder Handschachtung.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 0235
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Tiefbauunternehmer darf sich nicht auf Angaben des Auftraggebers verlassen!

OLG Köln, Urteil vom 27.12.2017 - 16 U 56/17

1. Ein Tiefbauunternehmen, das im Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen und Grabungen vornimmt, muss sich vor Beginn seiner Arbeiten zuverlässig erkundigen, ob bzw. wo dort Versorgungsleitungen verlegt sind. Das gilt auch dann, wenn das Tiefbauunternehmen lediglich als Nachunternehmer einer größeren Firma tätig wird.

2. Wird ein Lichtwellenleiterkabel bei Tiefbauarbeiten beschädigt, hat der Schädiger dem Eigentümer die Kosten für den Austausch der gesamten Kabellänge zwischen den beiden der Schadenstelle benachbarten, konstruktiv bedingten Bestandsmuffen (sog. "Regellängenaustausch") zu ersetzen.




Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 91/11

1. Das ausschließliche Verbreitungsrecht des Urhebers umfasst das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit zum Erwerb anzubieten und gegenüber der Öffentlichkeit gezielt für den Erwerb des Originals oder von Vervielfältigungsstücken des Werkes zu werben. (amtlicher Leitsatz)*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3915
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Zum Umfang des Verbreitungsrechts!

BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - I ZR 91/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 4487
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Tiefbauer muss sich über Versorgungsleitungen informieren!

OLG Naumburg, Urteil vom 08.04.2013 - 1 U 66/12

Ein Tiefbauer hat sich vor der Durchführung von Baggerarbeiten über die Existenz und den Verlauf von Versorgungsleitungen zu informieren. Für den Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gelten insoweit hohe Anforderungen. Das ist bei einer Baustelle, die außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände liegt, nicht der Fall. Die Sorgfaltsanforderungen richten sich dann nach den umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 2207; IMRRS 2012, 1627
ImmobilienImmobilien
Abrissarbeiten: Duldungsanspruch gegen Wohnrechtsinhaber?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 U 77/10

Der Inhaber eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher Dienstbarkeit hat, sofern er erforderlich gewordene Ausbesserungen oder Erneuerungen nicht selbst vornimmt, dem Eigentümer die Vornahme und die Verwendung der in § 1043 BGB bezeichneten Grundstücksbestandteile zu gestatten. Der Duldungsanspruch ist einklagbar und nach §§ 890, 892 ZPO vollstreckbar; eigenmächtige Vornahme ist hingegen verbotene Eigenmacht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 5653
BauhaftungBauhaftung
Umfang der Erkundigungspflichten bei Spreng-, Abbruch- oder Räumarbeiten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2011 - 10 U 43/07

1. Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes am 01.08.1996 und dem Wegfall des Netzmonopols der Deutschen Telekom muss im öffentlichen Straßenraum mit Kabeln auch jedes anderen Telekommunikationsdienstleisters gerechnet werden. Eine Erkundigungspflicht hängt deshalb nicht davon ab, ob es besondere Anhaltspunkte für private Leitungen in der örtlichen Umgebung gibt.

2. Eine Erkundigungspflicht vor der Durchführung von Spreng-, Abbruch- oder Räumarbeiten setzt voraus, dass bei einer Beurteilung im Vorhinein den Leitungen durch die Arbeiten auch ein Schaden droht. Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für einen sachkundig Urteilenden die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können.

3. Die Frage einer Erkundigungspflicht bei Spreng-, Abbruch- oder Räumarbeiten lässt sich nicht ohne weiteres durch Rückgriff auf die im Rahmen von Tiefbauarbeiten ergangene Rechtsprechung beantworten, da dort die Gefahrenlage naturgemäß eine andere ist.

Dokument öffnen Volltext


 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 12

2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 103-VOB/C DIN 18300 135)