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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 152/16


Beste Treffer:
IBRRS 2017, 3858
WerkvertragWerkvertrag
Desinteresse ist keine Erfüllungsverweigerung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2017 - 5 U 152/16

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IBRRS 2017, 3112; IMRRS 2017, 1291
ImmobilienImmobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IMR 2020, 1051 AG Leverkusen - Eine gemeinsame Hofeinfahrt kann eine Grenzeinrichtung i.S.d. § 921 BGB sein
IMR 2018, 1069 LG Hamburg - Hofgemeinschaften begründen keine besonderen Nachbarrechte!
IBR 2018, 262 OLG Frankfurt - Desinteresse ist keine Erfüllungsverweigerung!
IMR 2017, 419 OLG Hamm - Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3551; IMRRS 2020, 1438
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!

OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 106/14

Wenn auch eine Baulast nicht die Rechtswirkung einer Grunddienstbarkeit hat, so kann aus ihr im Einzelfall ein Zufahrts- und Leitungsrecht begründet werden.

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IBRRS 2020, 3535; IMRRS 2020, 1432
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Notwegerecht bei einem fremden Flurstück?

OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 196/14

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2020, 2200; IMRRS 2020, 0925
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gemeinsame Hofeinfahrt kann eine Grenzeinrichtung sein!

AG Leverkusen, Urteil vom 15.10.2019 - 26 C 445/17

1. Jeder Eigentümer kann Unterlassung der Mitbenutzung einer ehemals gemeinsam genutzten Hofein-/-zufahrt verlangen, es sei denn, der Nachbar hat einen Anspruch auf Duldung.

2. Einen Anspruch auf Duldung hat der Nachbar, der den Hof benutzt, zu beweisen.

3. Eine Hoffläche im Grenzbereich zwischen zwei Grundstücken ist dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie dem Vorteil beider Grundstücke dient.

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IBRRS 2018, 4291
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 31.07.2018 - VII ZR 203/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2017, 3858
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Desinteresse ist keine Erfüllungsverweigerung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2017 - 5 U 152/16

1. Der Unternehmer ist nicht dazu verpflichtet, die Mängelbeseitigung von sich aus anzubieten. Es obliegt vielmehr dem Besteller, dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

2. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Dass der Unternehmer kein Interesse mehr an der Fortführung des Vertrags hat, genügt hierfür nicht.

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IBRRS 2017, 3112; IMRRS 2017, 1291
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

Wer aus einer Baulast verpflichtet ist, kann Dritte an entsprechenden Nutzungen häufig nicht hindern.

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1 Nachricht gefunden
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
(16.08.2017) Ein Grundstückseigentümer kann sich mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde verpflichten, das Grundstück als Zuwegung für Nachbargrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Baulast begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, sie beinhaltet kein zivilrechtliches Nutzungsrecht des Eigentümers des begünstigten Grundstücks. Dieser kann allerdings einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch des Eigentümers des Wegegrundstücks den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegenhalten.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16