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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 147/10


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IBRRS 2011, 2748
BauvertragBauvertrag
Keine Anwendung des BauFordSiG auf Altfälle!

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2011 - 5 U 147/10


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IBR 2011, 1207 OLG Rostock - GSB: Ab wann ist das BauFordSiG anwendbar?
IBR 2011, 522 OLG Rostock - GSB a.F.: Muss ein Generalunternehmer Baubuch führen?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 2748
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Anwendung des BauFordSiG auf Altfälle!

OLG Rostock, Urteil vom 15.07.2011 - 5 U 147/10

1. Das Bauforderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 ist auf sog. "Altfälle", die sich vor dessen Inkrafttreten am 01.01.2009 ereigneten, nicht anwendbar. Für diese Sachverhalte gilt nach wie vor das GSB.*)

2. Buchführungspflichtig gem. § 2 GSB ist nur, wer tatsächlich Baugeld empfangen hat. Ein Baugewerbetreibender, der die Herstellung eines Umbaus übernimmt, aber selbst kein Baugeld empfangen hat, muss kein Baubuch führen, auch wenn für den Umbau einer anderen Person Baugeld gewährt wurde.*)