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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 5 U 111/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2394
BauvertragBauvertrag
Mängel im Großprojekt: Muss der Auftragnehmer den Architekten informieren?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 111/15

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1 Beitrag gefunden
IBR 2016, 691 OLG Düsseldorf - Baumängel im Großprojekt: Muss der Auftragnehmer den Architekten informieren?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 4043
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Architekt verlangt Gesamtschuldnerausgleich: Weder Verjährung noch Einreden helfen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 U 664/16

1. Der mit der Planung beauftragte Architekt und der mit der Ausführung betraute Auftragnehmer haften dem Bauherrn für planungsbedingte Baumängel als Gesamtschuldner.

2. Vergleichen sich Architekt und Bauherr wegen eines planungsbedingten Baumangels auf die Zahlung eines "Abfindungsbetrags", kann der Architekt - unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils - einen Teil dieses Betrags vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.

3. Dem Ausgleichsanspruch des Architekten steht nicht entgegen, dass der Anspruch des Bauherrn gegen den Auftragnehmer inzwischen verjährt ist. Der ausgleichspflichtige Auftragnehmer kann dem Architekten auch nicht entgegenhalten, dieser hätte gegenüber dem Bauherrn eine Einrede erheben können.

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IBRRS 2017, 0588
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 17.01.2017 - XI ZR 82/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2016, 2394
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel im Großprojekt: Muss der Auftragnehmer den Architekten informieren?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2016 - 5 U 111/15

Die gemeinsame Beschäftigung bei einem Großprojekt kann zwischen Gesamtschuldnern gegenseitige und bei besonderen Anhaltspunkten für einen konkreten Informationsbedarf des Mitschuldners auch aktive Informationspflichten begründen.

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1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

5. Gesamtschuldverhältnis als gesetzliches Schuldverhältnis ( Rn. 89)