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BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Volltext10 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2003, 288 | BAG - Weiterhin: Sendeprotokoll beweist nicht Zugang eines Telefaxes! |
6 Volltexturteile gefunden |
AG Frankenthal, Urteil vom 20.06.2017 - 3a C 31/17
Der Ok-Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis des Zugangs einer Kündigung des Versicherungsvertrags.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10
1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.
2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 137/08
1. Der Empfänger eines Bestätigungsschreibens muss nicht notwendig Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne sein. Es genügt, wenn er im größeren Umfang selbständig beruflich am Markt tätig ist und die Handlungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Ausreichen kann, wenn die Vertragspartei häufig als Bauträger tätig ist und ein eigenes Baubüro unterhält. Auch eine Grundstücks-GbR kann jedenfalls bei einem größeren Bauvorhaben, das Ausmaße eines gewerblichen Bauvorhabens erreicht, Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
2. Sowohl Architekten als auch Bauingenieure können Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
3. Ein OK-Vermerk liefert keinen Beweis für den Zugang des Telefax-Schreibens.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - 4 U 132/07
Auch beim heutigen Stand der Technik bleibt es dabei, dass ein "OK-Vermerk" auf dem Sendebericht des Faxgerätes keinen Anscheinsbeweis für den Eingang des Telefaxes beim Empfänger rechtfertigt.
VolltextOLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2008 - 17 Verg 3/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBAG, Urteil vom 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(22.04.2003) Wer ein Fax verschickt, bei dem es auf pünktlichen Eingang ankommt, sollte sich diesen telefonisch vom Empfänger bestätigen lassen. Das Sendeprotokoll des Faxgerätes beweist dagegen nicht, dass das Fax tatsächlich angekommen ist, so der Informationsdienst «Arbeitsrecht Kompakt» in Bonn unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 5 AZR 169/01). Es bestätige lediglich, dass das Dokument von dem entsprechenden Gerät abgeschickt wurde.
mehr… BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
II. Vertragsschluss |
2. Angebot und Annahme |