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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 415 C 3398/13


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IBRRS 2014, 0802; IMRRS 2014, 0374
ImmobilienImmobilien
Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen!

AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13

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IMR 2014, 1036 AG München - Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen!

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IBRRS 2014, 0802; IMRRS 2014, 0374
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ImmobilienImmobilien
Kein Mitteparkgebot auf Stellplätzen!

AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13

Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen und sein Fahrzeug auf der rechten Seite parken, auch wenn er dadurch dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen in sein Fahrzeug erschwert.

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AG München: Stellplatz-Inhaber nicht zu mittigem Parken verpflichtet
(14.01.2014) Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnützen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2014, 1036 Dokument öffnen AG München, 11.06.2013 - 415 C 3398/13