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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 W 10/10


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 1054; IMRRS 2010, 0700
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 121 OLG Celle - Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses und gleichzeitig beantragter Verpflichtung zur Zahlung

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2566; IMRRS 2019, 0949; IVRRS 2019, 0375
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie erfolgt die Wertberechnung einer Beschlussersetzungsklage?

KG, Beschluss vom 10.07.2019 - 24 W 27/19

1. Strebt ein Wohnungseigentümer im Wege der Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG eine Erhaltungsmaßnahme an, ist sein Interesse grundsätzlich i.S.v. § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG anhand der Kosten der Maßnahme zu berechnen, die er anstrebt, und die auf ihn nach § 16 Abs. 2 WEG oder einen von den Wohnungseigentümern abweichend bestimmten Umlageschlüssel anteilig entfallen.

2. Das Interesse kann durch andere Einflüsse mitbestimmt werden. Insoweit kommen vor allem eine Wertminderung in Betracht, die das Wohnungseigentum des klagenden Wohnungseigentümers durch die Nichtdurchführung der angestrebten Erhaltungsmaßnahme erleidet, ein Vermögenschaden, etwa eine Mietminderung, oder eine optische Beeinträchtigung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17.04.2019 - 24 W 20/19 = IBRRS 2019, 2566 = IMRRS 2019, 0949).

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IBRRS 2019, 2388; IMRRS 2019, 0882; IVRRS 2019, 0347
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung Negativbeschluss inkl. Verpflichtungsbegehren: Streitwert?

KG, Beschluss vom 17.04.2019 - 24 W 20/19

Wird ein Negativbeschluss angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, handelt es sich um eine wirtschaftliche Identität, die eine Zusammenrechnung der Streitwerte nicht rechtfertigt.*)

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IBRRS 2010, 1054; IMRRS 2010, 0700
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung eines Negativbeschlusses

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2010 - 4 W 10/10

Wird ein Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (sog. Negativbeschluss) angefochten und gleichzeitig die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Vornahme der abgelehnten Maßnahme verlangt, so handelt es sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt, der eine Zusammenrechnung der Streitwerte für die Anträge nicht rechtfertigt.

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