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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 65/15
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IBRRS 2016, 0674
Bauvertrag
Entsorgung von Abbruchmaterial nicht wörtlich erwähnt und trotzdem einzukalkulieren!
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2016 - 4 U 65/15
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IBR 2016, 204 | OLG Brandenburg - Entsorgung von Abbruchmaterial nicht wörtlich erwähnt und trotzdem einzukalkulieren! |
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IBRRS 2016, 0674
Mit Beitrag
Bauvertrag
Entsorgung von Abbruchmaterial nicht wörtlich erwähnt und trotzdem einzukalkulieren!
OLG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2016 - 4 U 65/15
Auch wenn eine Position des Leistungsverzeichnisses die Entsorgung von abzubrechendem Material nicht wörtlich erwähnt, kann sie bei einer Gesamtbetrachtung aller Vertragsbestandteile dahingehend zu verstehen sein, dass der Aufwand für die Entsorgung des Abbruchs in den für diese Position anzubietenden und später vereinbarten Einheitspreis einzukalkulieren ist.
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