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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 U 3/11


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2892
BauvertragBauvertrag
Trotz Baumangels: Kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2016 - 4 U 3/11


8 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 553 OLG Frankfurt - Trotz Baumangels: Kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung!
IBR 2017, 552 OLG Frankfurt - Auch für einen "alten" Mangel kann Kostenvorschuss verlangt werden!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0892
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretung von Mängelrechten: Kostenvorschuss nur zur Mängelbeseitigung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 19.01.2024 - 10 O 181/23

1. Im Falle der umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte kann der Zessionar Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nur verlangen, wenn er beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung einzusetzen, dass ihm dadurch ein Kostenerstattungsanspruch nach § 637 Abs. 1 BGB entsteht. Dies ist nicht der Fall, wenn der Zessionar beabsichtigt, den Kostenvorschuss dem Zedenten zur Verfügung zu stellen.*)

2. § 33 Abs. 1 ZPO regelt einen besonderen Gerichtsstand. Der Norm kann kein allgemeines Konnexitätserfordernis im Sinne einer besonderen Prozessvoraussetzung für Widerklagen entnommen werden.*)

3. Die Kosten für eine Bonitätsauskunft können einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen.*)

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IBRRS 2019, 1629
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme schließt Abnahmefiktion aus!

OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2019 - 24 U 14/18

1. Ist im Vertrag eine förmliche Abnahme vereinbart, kommen sowohl Abnahmefiktion als auch konkludente Abnahme nicht in Betracht.

2. Im Werkvertragsrecht kommt wegen Mängeln vor der Abnahme ein Schadensersatzanspruch des Bestellers in Betracht, gerichtet auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags.

3. Der bauvertragliche Erfüllungsanspruch verjährt in der Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB.

4. Er kann jedoch nicht früher verjähren als der Nacherfüllungsanspruch.

5. Der Auftraggeber muss hierzu weder die Abnahme erklären noch sonst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.




IBRRS 2017, 2892
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trotz Baumangels: Kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2016 - 4 U 3/11

1. Eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit stellt nur dann keinen Mangel dar, wenn die Abweichung "völlig unwesentlich" ist oder für den Auftraggeber keinerlei Interesse hat (hier verneint).

2. Ein Vorschuss zur Mangelbeseitigung kann nicht verlangt werden, wenn der Besteller nicht die Absicht hat, die Mangelbeseitigung durchzuführen.

3. Der Wille zur Mängelbeseitigung wird grundsätzlich unterstellt. Allein daraus, dass seit der Mängelrüge bereits neun Jahre verstrichen sind, ohne dass der Auftraggeber den Mangel hat beseitigen lassen, kann dies jedoch nicht geschlossen werden.

4. Auch aus einem vertraglichen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit Bauverträgen kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn eine Wohnung oder ein Haus wegen Bauverzögerung oder wegen Mängeln nicht benutzt werden kann. Die Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume oder der Terrasse stellt hingegen einen im Werkvertragsrecht regelmäßig nicht ersatzfähigen immateriellen Schaden dar.




IBRRS 2014, 2436; IMRRS 2014, 1242
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Teilurteil über Vorschuss für Beseitigung von Schallschutzmängeln!

BGH, Urteil vom 21.08.2014 - VII ZR 24/12

Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.*)

Dokument öffnen Volltext



1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(2) Wille und Möglichkeit zur Sanierung ( Rn. 272-273)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Sowieso-Kosten (VOB/B § 13 Rn. 304-305)