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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 34 C 16/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 0497; IMRRS 2011, 0366
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

AG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010 - 34 C 16/10

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2011, 228 AG Brandenburg - Wann kann Vermieter Betriebskosten für die Be- und Entwässerung des Gartens verlangen?

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1801; IMRRS 2021, 0653
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

AG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2021 - 31 C 295/19

1. Der Mieter ist für die Erfüllung seiner Miet-Zahlungsverbindlichkeiten beweispflichtig.

2. Die Fälligkeit einer Nachzahlung setzt nur den fristgerechten Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung voraus.

3. Als Mindestangaben in einer Betriebskostenabrechnung sind nur eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilungsschlüssels, die - nachvollziehbare und verständliche - Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters erforderlich.

4. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es ...

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IBRRS 2018, 3277; IMRRS 2018, 1198
WohnraummieteWohnraummiete
ohne

AG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2018 - 31 C 68/16

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 0847; IMRRS 2017, 0344
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen!

AG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - 31 C 179/14

Absandungen und Abblätterungen bei nicht imprägnierten Naturstein-Fliesen im Bad aufgrund der Verwendung von Duschgelen und Shampoos sind kein von den Mietern zu ersetzender Schaden (§§ 241, 280, 281 BGB), sondern Abnutzungen im Sinne von § 538 BGB.*)

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IBRRS 2011, 0497; IMRRS 2011, 0366
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einwendungen des Mieters bei fehlendem Antrag auf Sprengwasserabzug

AG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010 - 34 C 16/10

Ein Mieter kann gegen die Abrechnung der Kosten für die Be- und Entwässerung eines Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. mit Erfolg einwenden, dass der Vermieter es pflichtwidrig unterlassen hat, einen Antrag auf Sprengwasserabzug bei den zuständigen Wasserwerken hinsichtlich des insofern auch in Rechnung gestellten Abwassers zu stellen und einen Zwischenzähler zu installieren. Durch ein solches Verhalten verletzt ein Vermieter den Grundsatz ordentlicher Bewirtschaftung, so dass die Kosten für die Be- und Entwässerung des Gartens und/oder Reinigung etc. p.p. dann auch um diese Wassermengen zu kürzen sind.*)

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