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OLG München - Wasserschaden: Keine Courtage wegen unterlassener Aufklärung?
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1475; IMRRS 2021, 0554
Mit Beitrag
Immobilien
Schimmelbefall und dessen Ausmaß sind immer aufklärungspflichtig
LG Regensburg, Beschluss vom 08.12.2020 - 42 O 2327/17
Durchfeuchtungen durch eine Wärmebrücke sind für Dritte im Zuge von Besichtigungen regelmäßig nicht ohne Weiteres zu erkennen und bedürfen daher einer Aufklärung des Verkäufers, dem regelmäßig die dem Mangel zu Grunde liegende Symptombildung nicht verborgen bleiben kann, insbesondere wenn die Mängel bereits seit Längerem vorhanden sind.
Makler kann (muss) nur über ihm bekannte Umstände aufklären!
OLG München, Urteil vom 31.08.2016 - 3 U 4850/15
1. Zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Immobilienmaklers über einen ihm bekannten Wasserschaden.
2. Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss.