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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 203/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 3571; IMRRS 2006, 2616
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Eigentumsverhältnisse an der Grundstücksgrenze nach Hausabriss

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2006 - 3 U 203/05

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IMR 2006, 167 OLG Köln - Gemeinsame Giebelmauer nach Abriss eines Hauses: Wer darf die freie Fläche zu Reklamezwecken nutzen?

1 Aufsatz gefunden
Mehrere Mieter: Begrenzung der Einstandspflicht des kündigenden und ausgezogenen Mitmieters möglich?
(Niki Ruge)
Dokument öffnen IMR 2012, 439

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2611; IMRRS 2023, 1185
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Kann eine Nutzungsvereinbarung ein Mietverhältnis sein?

OLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2023 - 4 U 161/22

1. Es kann rechtsdogmatisch nicht überzeugen, eine Nutzungsvereinbarung, die alle Essentialia negotii eines Mietvertrags enthält, lediglich als Konkretisierung eines gesetzlichen Auffangschuldverhältnisses anzusehen, das gerade das Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung zur Voraussetzung hat. In diesem Fall ist von einem Mietverhältnis auszugehen.

2. Bei der sachverständigen Feststellung der geschuldeten Nutzungsentschädigung ist es nicht zu beanstanden, wenn bestehende Unterschiede zwischen Vergleichsobjekten und den streitgegenständlichen Räumlichkeiten ausgeglichen werden, indem absolute oder prozentuale Auf- oder Abschläge vorgenommen werden, da es in der Regel nicht möglich sein wird, auf gleichartige oder weitgehend identische Gewerberäumlichkeiten im Hinblick auf Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zurückzugreifen.

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IBRRS 2013, 1450; IMRRS 2013, 0858
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anspruch verjährt: Voraussetzungen für Regress?

OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2013 - 28 U 224/11

Zu den subjektiven Voraussetzungen der Kenntnis vom Schadenseintritt bei der Verjährung eines Regressanspruchs gegen einen Rechtsanwalt (§ 199 BGB).*)

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IBRRS 2008, 3588
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VI ZR 137/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 3571; IMRRS 2006, 2616
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Eigentumsverhältnisse an der Grundstücksgrenze nach Hausabriss

OLG Köln, Urteil vom 23.05.2006 - 3 U 203/05

1. Beide Grundstücksnachbarn sind Miteigentümer einer Giebelwand, auch wenn eines der Häuser abgerissen wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein neuer Anbau an die Giebelmauer beabsichtigt ist oder wenn sie sich in anderer Weise - etwa durch Vermietung zu Reklamezwecken - weiter nutzen lässt.

2. Auch nach der Zerstörung des einen Hauses darf jeder der beiden Nachbarn die Giebelwand nur in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzen. Jedem Miteigentümer steht die alleinige Nutzung der seinem Grundstück zugewandten Außenfläche zu.

3. Das Zurückbehaltungsrecht schließt den Verzug nur dann aus, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen.

4. Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 und 288 Abs. 2 BGB sind Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind. Hierunter fällt auch der Anspruch gemäß § 546a BGB, der ein vertraglicher Anspruch eigener Art und kein Schadensersatzanspruch ist.

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