Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 26 U 11/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 1759; IMRRS 2012, 1290
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Zinsen für verauslagte Gerichtskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11

Dokument öffnen Volltext

13 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 304 OLG Frankfurt - Kläger obsiegt: Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0168; IMRRS 2021, 0073; IVRRS 2021, 0035
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gelder der Insolvenzmasse gehören nicht auf Treuhandkonto!

OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2020 - 3 U 383/20

1. Schließt ein zum "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalter bestellter Rechtsanwalt mit einem seiner Sozietät angehörenden anderen Berufsträger einen Vertrag, wonach dieser zum Zwecke der Geschäftsfortführung während der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Treuhandkonto eröffnet (sog. Dritt-Treuhänder-Modell), ist dieser Vertrag jedenfalls dann nicht wegen Insolvenzzweckwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig, wenn der Vertrag zeitlich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs (07.02.2019 - IX ZR 47/18, IBRRS 2019, 1004) geschlossen wurde.*)

2. Zahlt ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter Gelder, die zur Insolvenzmasse gehören, auf ein solches Treuhandkonto ein, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen dessen Pflichten vor (BGH, Urteil vom 07.02.2019 - IX ZR 47/18 Rn.31, IBRRS 2019, 1004). Die Folgen dieser Pflichtverletzungen sowie der Schutz der Gläubiger vor Benachteiligung sind in der Insolvenzordnung selbst ausreichend geregelt (§§ 60, 92 InsO bzw. §§ 129 ff. InsO), so dass es einer Nichtigkeit auch nicht aus Gründen des Gläubigerschutzes bedarf.*)

3. Bei den Regelungen in §§ 149, 80 Abs. 1 InsO handelt es sich auch nicht um Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB. Denn durch sie wird nicht die grundsätzlich bestehende Zuständigkeit des Insolvenzverwalters suspendiert, selbständig im pflichtgemäßen Ermessen über die Hinterlegung und Anlage von Geld und Wertsachen zu entscheiden. Vielmehr werden dessen Befugnisse erst dann beschränkt, wenn eine der in § 149 InsO genannten Stellen tatsächlich von ihrer Befugnis Gebrauch macht und eine entsprechende Anordnung trifft.*)

4. Die Beweiskraft des Tatbestandes eines Urteils gem. § 314 ZPO bezieht sich bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur auf Parteivorbringen, das Gegenstand einer früheren mündlichen Verhandlung gewesen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 99/05, IBRRS 2008, 1361).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 1822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber ruft Leistung nicht ab: Wann kann der Auftragnehmer kündigen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.04.2017 - 29 U 166/16

1. Ein Bauvertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der andere Bauvertragspartner seine Vertragspflichten grob verletzt hat, etwa dadurch, dass er seinerseits unberechtigt gekündigt hat.*)

2. Das Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach § 6 Abs. 7 VOB/B setzt nicht voraus, dass mit den Arbeiten bereits begonnen worden ist. Es reicht auch aus, dass sich der vertraglich vorgesehene Beginn um mehr als drei Monate hinausschiebt.*)

3. Eine den Baubeginn nicht fixierende, sondern vom Abruf des Auftraggebers abhängig machende Regelung ähnlich § 5 Abs. 2 VOB/B ist regelmäßig als Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen zu verstehen. Der Bauunternehmer wird durch ein derartiges Abrufrecht nicht unangemessen benachteiligt.*)

4. Wann ein Hinauszögern des Leistungsabrufs durch den Auftraggeber nicht mehr billigem Ermessen entspricht, sondern für den Auftragnehmer unzumutbar ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Bei einem Bauvorhaben erheblichen Umfangs (hier: drei Mehrfamilienhäuser) kann jedenfalls ein Abruf binnen drei Monaten nach dem im Vertrag unverbindlich angegebenen "Circa"-Baubeginn noch ermessensfehlerfrei sein.*)

5. Der Auftraggeber, der wirksam aus wichtigem Grund gekündigt hat, kann vom Auftragnehmer einen abzurechnenden Vorschuss auf die Mehrkosten der Fertigstellung verlangen.*)

6. Zu den zu erstattenden Mehrkosten können auch solche infolge von Mehrmengen und Nachtragsforderungen des Ersatzunternehmers gehören, wenn dieselben Nachforderungen bei dem gekündigten Auftragnehmer gemäß seiner Kalkulationsgrundlage oder aufgrund der zuvor vereinbarten Einheitspreise billiger gewesen wären.*)

7. Der Auftraggeber ist nach Treu und Glauben gehalten, bei der Auswahl des Ersatzunternehmers den Mehraufwand in vertretbaren Grenzen zu halten. Das heißt aber nicht, dass er ein neues Ausschreibungsverfahren einzuleiten hat. Vielmehr kann er, falls die Möglichkeit besteht, einen Bieter als Ersatzunternehmer gewinnen, der bei der ursprünglichen Ausschreibung mit seinem Angebot in der engeren Wahl lag.*)

8. Eine abstrakte Verzinsung des verauslagten Gerichtskostenvorschusses im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn der Schuldner nicht nur mit der Hauptforderung, sondern auch mit dem materiellen Kostenerstattungsanspruch selbst in Verzug ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2016, 1766
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ungeeigneten Beton verwendet: Leistung auch ohne Schadenssymptome mangelhaft!

OLG Jena, Urteil vom 30.06.2016 - 1 U 66/16

Erfüllt eine Bodenplatte nicht die Anforderungen, die an eine Bodenplatte in dem betreffenden Baugebiet wegen betonaggressiven Grundwassers zu stellen sind, ist sie auch dann mangelhaft, wenn eine tatsächliche Schädigung (noch) nicht festgestellt werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn der verwendete Beton nicht die notwendigen Anforderungen erfüllt und es zu einer - jedenfalls temporären - Berührung des Grundwassers mit der Bodenplatte kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 0859
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auszahlung des Sicherheitseinbehalts bei nicht vertragskonformer Bürgschaft?

LG Berlin, Urteil vom 26.03.2015 - 95 O 84/14

Übergibt ein Auftragnehmer eine Gewährleistungsbürgschaft zum Zwecke der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts, die nicht den vertraglichen Umfang der Bürgschaft erfasst, muss der Auftraggeber dennoch den Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn er diese unzureichende Bürgschaft nicht unverzüglich moniert.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2015, 1091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist eine (ordnungsgemäße) Fristsetzung zur Mangelbeseitigung entbehrlich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2014 - 16 U 69/14

1. Die an den Auftragnehmer gerichtete Aufforderung, sich binnen einer Frist über seine Leistungsbereitschaft zu erklären oder mit der Mangelbeseitigung zu beginnen, stellt keine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nacherfüllung bzw. Mangelbeseitigung dar.

2. Der Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von (Bau-)Mängeln setzt keine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung voraus, wenn die Mangelbeseitigung für den Auftraggeber unzumutbar ist.

3. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn aus Sicht des Auftraggebers aufgrund objektiver Umstände das Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1738; IMRRS 2014, 0908
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Klage erfolgreich: Gerichtskostenvorschuss wird verzinst!

LG Berlin, Urteil vom 27.05.2014 - 14 O 529/12

Der erfolgreiche Kläger hat nach Maßgabe der ausgeurteilten Kostenquote Anspruch auf Verzinsung der von ihm verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz vom Zeitpunkt der Einzahlung der Gerichtskosten bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 3122; IMRRS 2012, 2268
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zinsen auf verauslagte Gerichtskosten als Schadensersatz?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11

1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)

2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 1759; IMRRS 2012, 1290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Zinsen für verauslagte Gerichtskosten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.03.2012 - 26 U 11/11

Der obsiegende Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf die verauslagten Gerichtskosten vom Zeitpunkt der Einzahlung bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrags.

Dokument öffnen Volltext



1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

2. Konkretes Mangelbeseitigungsverlangen (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 39)

4. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 91-97)