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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 24 U 51/09


Beste Treffer:
IBRRS 2010, 0155; IMRRS 2010, 0081
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Schadensersatz wegen Diskriminierung

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - 24 U 51/09

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IBRRS 2010, 1856; IMRRS 2010, 1325
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 51/09

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10 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IMR 2010, 329 OLG Düsseldorf - Schriftformklausel: Keine mündliche Aufhebung ohne vorherige Einigung!
IMR 2010, 85 OLG Köln - Wohnungssuche: Schadensersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2919; IMRRS 2022, 1253; IVRRS 2022, 0472
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ansprüche gegen Hausverwaltung wegen ethnischer Diskriminierung

LG Essen, Beschluss vom 18.05.2022 - 10 S 6/22

1. Auf Entschädigung nach den §§ 19, 21 AGG kann nicht nur die Partei des abzuschließenden Schuldverhältnisses in Anspruch genommen werden, sondern auch derjenige, der die Benachteiligung getätigt hat bzw. dem sie zuzurechnen ist, auch ein Hausverwalter oder Makler.

2. Bei der Feststellung einer Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft gelten die Darlegungs- und Beweislastregeln des § 22 AGG. Ein Betroffener muss lediglich Indizien darlegen, aus denen sich ein Verstoß nach den Vorschriften des AGG ergibt. Es ist dann Sache des Gegners, das Fehlen eines solchen Verstoßes zu beweisen.

3. Eine Nichtreaktion der Hausverwaltung auf eine Anfrage des Betroffenen und ein von ihm durchgeführtes sog. Testing, woraufhin unter Verwendung eines deutschklingenden Namens eine Reaktion auf eine weitere Anfrage erfolgt, sind hinreichende Indizien für eine Diskriminierung.

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IBRRS 2016, 1649; IMRRS 2016, 1006
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Ausschluss des Kündigungsrechts bedarf der Schriftform!

OLG München, Urteil vom 07.04.2016 - 23 U 3162/15

1. Ein über mehrere Jahre wirkender Kündigungsausschluss stellt einen wesentlichen Vertragsinhalt dar, der den Kernbereich des Mietvertrags betrifft.

2. Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für mehr als ein Jahr bedarf der Schriftform.

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IBRRS 2010, 0155; IMRRS 2010, 0081
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Schadensersatz wegen Diskriminierung

OLG Köln, Urteil vom 19.01.2010 - 24 U 51/09

1. Durch die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung durch Ausländer und die Äußerung, die Wohnung werde nicht an "Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken vermietet", wird die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines afrikanischen Mietinteressenten verletzt.

2. Zum einen ist die Bezeichnung als "Neger" nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend; zum anderen ist es ein Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten aber auch, wenn ihm eine Wohnungsbesichtigung und evt. Anmietung allein wegen seiner Hautfarbe verweigert wird.

3. Wird dieser Äußerung durch den Hausmeister getätigt, dessen Hilfe sich der Hausverwalter für die Durchführung der Besichtigungstermine bedient, so ist der Hausmeister als Gehilfe des Verwalters anzusehen, so dass dieser für das Verhalten des Hausmeisters auch haftet.

4. Weil durch die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Mietinteressenten besonders schwerwiegend verletzt wird, ist ihm auch ein immaterieller Schadensersatzanspruch, hier in Höhe von 2500 Euro, zuzubilligen.

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IBRRS 2010, 1856; IMRRS 2010, 1325
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2009 - 24 U 51/09

Die mündliche Aufhebung einer qualifizierten Schriftformklausel setzt eine Einigung der Parteien darüber voraus, dass diese Klausel des Mietvertrages abgeändert werden soll.*)

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IBRRS 2010, 0145; IMRRS 2010, 0075
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Richtiger Anspruchsgegner im Diskriminierungsfall

LG Aachen, Urteil vom 17.03.2009 - 8 O 449/07

1. Für die Benachteiligung der Mietinteressenten, in Gestalt der Verweigerung des Abschlusses eines Mietvertrags aufgrund ihrer Rasse und ethnischen Herkunft, ist der allein in Betracht kommende Anspruchsgegner der Anbieter der begehrten vertraglichen Leistung.

2. Voraussetzung für eine Auskunftspflicht ist das Bestehen einer Sonderverbindung zwischen den Parteien. Allein der Umstand, dass jemand eine Information besitzt, die für einen anderen bedeutsam ist, begründet keine Auskunftspflicht. Eine Sonderverbindung i.d.S. kann ein Vertrag, ein Abwicklungsverhältnis nach Rücktritt oder Kündigung oder ein gesetzliches Schuldverhältnis aus unerlaubter Handlung sein.

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3 Nachrichten gefunden
Diskriminierung von Mietinteressenten bei der Wohnungssuche
(16.01.2024) So mancher Vermieter hat Vorbehalte gegen bestimmte Personengruppen als Mieter. Aber: Darf der Vermieter Mietinteressenten, die ihm nicht passen, einfach ablehnen?
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Diskriminierung von Mietinteressenten bei der Wohnungssuche
(14.07.2017) Mancher Vermieter hat Vorbehalte gegen bestimmte Personengruppen als Mieter - etwa gegen Senioren, junge Leute, Eltern mit Kindern, bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrer und Juristen, oder auch Ausländer. Aber: Darf der Vermieter Mietinteressenten, die ihm nicht passen, einfach ablehnen?
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Schadenersatz wegen Diskriminierung schwarzafrikanischen Paares bei der Wohnungssuche
(19.01.2010) Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen in Aachen ansässigen Immobilienverwalter heute zur Zahlung von 5.056,- Euro Geldentschädigung und Schadenersatz verurteilt, weil er als verantwortlich dafür angesehen wurde, dass ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde (Az. OLG Köln 24 U 51/09); die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 17.03.2009 wurde entsprechend abgeändert.
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