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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 21 S 240/13
LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 - 21 S 240/13
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2014, 326 | LG Düsseldorf - Rauchen in Mietwohnung als Kündigungsgrund? |
IMR 2013, 362 | LG Düsseldorf - Rauchen in der Mietwohnung als Kündigungsgrund? |
4 Volltexturteile gefunden |
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2016 - 23 S 18/15
1. Eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass eine Partei den Hausfrieden stört, diese Störung nachhaltig ist, sie aufgrund ihrer Nachhaltigkeit zu einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führt, der Störende vor der Kündigung abgemahnt wurde und dass zwischen Störung und Ausspruch der Kündigung ein zeitlicher Zusammenhang besteht.
2. Durch Rauchen in einer Mietwohnung allein wird die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch wird vielmehr erst dann überschritten, wenn der Mieter bei Ausübung des grundsätzlich vertragsgemäßen Rauchens in der Wohnung das Gebot der Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB nicht genügend beachtet, etwa indem er einfache und zumutbare Maßnahmen, wie z. B. ausreichendes Lüften oder Entsorgen der Asche, nicht ergreift, um die übrigen Parteien des Hauses nicht mehr als vermeidbar zu beeinträchtigen.
3. Wegen des Kerngehalts der Gebrauchsnutzung einer Wohnung sind an die Prüfung des nicht mehr vertragsgemäßen Gebrauchs im Einzelfall strenge Anforderungen zu stellen.
VolltextBGH, Urteil vom 18.02.2015 - VIII ZR 186/14
Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus.*)
VolltextLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 - 21 S 240/13
Ein Mieter, der derart in seiner Wohnung raucht, dass seit längerer Zeit eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht, verletzt seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig. Diese nachhaltige Störung des Hausfriedens stellt einen Kündigungsgrund dar. Das gilt auch dann, wenn der Mieter seit 40 Jahren in dem betreffenden Haus wohnt.
VolltextAG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013 - 24 C 1355/13
Ein Mieter, der derart in seiner Wohnung raucht, dass seit längerer Zeit eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht, verletzt seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig. Diese nachhaltige Störung des Hausfriedens stellt ein Kündigungsgrund dar.
Volltext5 Nachrichten gefunden |
(06.03.2019) Rauchen in der Mietwohnung oder auf dem Balkon entspannt möglicherweise den Raucher, stört aber oft genug die Nachbarn. Was ist erlaubt und was nicht? Dürfen Nachbarn wegen Zigarettenrauch die Miete mindern?
mehr…
(27.11.2018) Rauchen in der Mietwohnung oder auf dem Balkon entspannt vielleicht den Raucher, stört aber häufig die Nachbarn. Was ist erlaubt und was nicht und kann der Nachbar deshalb die Miete mindern?
mehr…
Landgericht Düsseldorf muss erneut entscheiden
(19.02.2015) Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um das Mietverhältnis eines Düsseldorfer Rauchers gehen weiter. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 186/14) hob heute das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (21 S 240/13) aus dem Vorjahr auf. Das Gericht muss jetzt erst einmal den Sachverhalt korrekt und umfassend ermitteln.
mehr…
(28.01.2015) Raucher und Nichtraucher sind zwei Gruppen, die immer wieder in Streit geraten. Ganz besonders im Wohnumfeld: Der eine will sich regelmäßig bei einer guten Zigarette entspannen, der andere die frische Luft auf dem Balkon genießen. Auf benachbarten Balkonen jedoch ist beides gleichzeitig oft nicht möglich. Auch im Mietverhältnis ...
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(27.06.2014) Das Landgericht Düsseldorf hat gestern die Berufung des Mieters Friedhelm A. gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen (Az. 21 S 240/13). Damit muss Friedhelm A. bis zum 31. Dezember 2014 aus seiner Wohnung ausgezogen sein. Dass ein Mieter in seiner Wohnung raucht, stelle für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und könne ...
mehr… LG Düsseldorf, 26.06.2014 - 21 S 240/13