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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 98/11


Beste Treffer:
IBRRS 2012, 1927; IMRRS 2012, 1419
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kostenerstattung für Einschaltung eines Inkassobüros?

OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11

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IBRRS 2012, 0154
BauvertragBauvertrag
Unternehmer beschädigt Stromkabel: Schadensersatz für Datenverlust!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011 - 2 U 98/11

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IBRRS 2012, 0155
BauvertragBauvertrag
Datenverlust durch Stromunterbrechung ist Eigentumsverletzung!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 U 98/11

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 149 OLG Oldenburg - Stromunterbrechung durch Tiefbauarbeiten: Schadensersatz für Datenverlust!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1654; IMRRS 2023, 0758; IVRRS 2023, 0278
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Relevantem Rechtsprechungshinweis ist nachzugehen!

BVerfG, Beschluss vom 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

Ein Gericht muss sich mit einer relevanten höchstrichterlichen Entscheidung auseinandersetzen, auf die sich eine Partei mehrfach ausdrücklich berufen und deren Erwägungen sie sich zu eigen gemacht hat. Andernfalls verletzt es den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör.

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IBRRS 2020, 2975
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf erkundigen!

AG Brandenburg, Urteil vom 20.12.2019 - 31 C 193/18

1. Die Betreiberin eines im Erdreich verlegten Telekommunikations-Kabels ist grundsätzlich auch als Eigentümerin dieses Kabels anzusehen, da derartige Leitungen nur Scheinbestandteile des Grundstücks sind (§§ 95, 1006 BGB i.V.m. § 76 TKG).*)

2. Zu den Pflichten eines Tiefbauunternehmers - der an oder auf öffentlichen Straßen Bauarbeiten durchführt - gehört es, sich über Lage und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen von sich aus zu vergewissern, bevor er mit seinen Arbeiten beginnt. Die gleichen Erkundigungs- und Sicherungspflichten besteht aber auch bei Tiefbauarbeiten auf einem Privatgrundstück, wenn Anhaltspunkte für die Möglichkeit vorliegen, dass dort auch unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen vorhanden sind (§§ 249, 254, 823, 831 BGB i.V.m. § 287 ZPO).*)

3. Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten und deren Höhe (§§ 249, 250, 254, 280, 286, 288 BGB i.V.m. § 10 RDG und § 4 RDGEG sowie Art. 3 Abs. 1 e Satz 2 der Zahlungsverzugsrichtlinie und § 19 RVG).*)

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IBRRS 2017, 2250
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Urteil vom 16.05.2017 - X ZR 120/15

1. Die Wirksamkeit einer Frist zur Berufungserwiderung hängt nicht davon ab, ob der Berufungsbeklagte darüber belehrt wurde, dass auch eine Anschlussberufung nur innerhalb dieser Frist zulässig ist. (Rn. 40 - 47)*)

2. Die in § 140a Abs. 3 Satz 1 PatG vorgesehenen Ansprüche auf Rückruf und auf endgültige Entfernung aus den Vertriebswegen können nebeneinander geltend gemacht werden. (Rn. 11 - 28)*)

3. Ein Anspruch auf Rückruf aus den Vertriebswegen ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Verpflichtete im Ausland ansässig ist. (Rn. 32 - 34)*)

4. Ein im Ausland ansässiger Lieferant eines im Inland patentgeschützten Erzeugnisses, der einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer beliefert, ist nicht ohne weiteres verpflichtet, die weitere Verwendung der gelieferten Ware durch den Abnehmer zu überprüfen oder zu überwachen. (Rn. 60)*)

5. Der Lieferant ist in der genannten Lage zu einer Überprüfung des Sachverhalts verpflichtet, wenn für ihn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die es als naheliegend erscheinen lassen, dass seine Abnehmer die gelieferte Ware ins Inland weiterliefern oder dort anbieten. (Rn. 62 und 64)*)

6. Die pflichtwidrige und schuldhafte Ermöglichung oder Förderung einer fremden Patentverletzung kann Ansprüche aus §§ 139 ff. PatG nur dann begründen, wenn es zu einer Patentverletzung durch den Dritten gekommen ist oder wenn zumindest Erstbegehungsgefahr besteht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 30. April 1964 -Ia ZR 224/63, GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II). (Rn. 81)*)

7. Die pflichtwidrige und schuldhafte Förderung oder Ermöglichung einer fremden Patentverletzung begründet nicht ohne weiteres einen uneingeschränkten Anspruch auf Unterlassung von Handlungen, die für sich gesehen noch keine Patentverletzung darstellen. (Rn. 80)*)

8. Sofern ein Abnehmer zumindest eine Verletzungshandlung begangen hat, ist der Lieferant, der dies pflichtwidrig und schuldhaft mitverursacht hat, grundsätzlich verpflichtet, über alle Lieferungen an diesen Abnehmer Rechnung zu legen. (Rn. 84)*)

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IBRRS 2012, 1927; IMRRS 2012, 1419
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kostenerstattung für Einschaltung eines Inkassobüros?

OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11

1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)

2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)

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IBRRS 2012, 0154
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer beschädigt Stromkabel: Schadensersatz für Datenverlust!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.11.2011 - 2 U 98/11

Kommt es im Zuge von Bauarbeiten zu einer Stromunterbrechung und damit zu einem Datenverlust beim Geschädigten, ist darin eine Eigentumsverletzung zu sehen.*)

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IBRRS 2012, 0155
BauvertragBauvertrag
Datenverlust durch Stromunterbrechung ist Eigentumsverletzung!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 U 98/11

Kommt es im Zuge von Bauarbeiten zu einer Stromunterbrechung und damit zu einem Datenverlust beim Geschädigten, ist darin eine Eigentumsverletzung zu sehen.*)

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1 Nachricht gefunden
Bauunternehmer beschädigt Stromkabel: Schadensersatz wegen Datenverlust!
(16.12.2011) Die Zerstörung von Daten auf einer Festplatte stellt eine Eigentumsverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB dar und kann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Mit dieser Begründung wurde die Berufung eines Bauunternehmens zurückgewiesen, das zu einer Zahlung von 16.849,90 Euro verurteilt worden war.
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3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

3.1 Allgemeines ( Rn. 103-VOB/C DIN 18300 135)

3.1 Allgemeines ( Rn. 103-DIN 18300 135)