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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 U 91/07


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IBRRS 2008, 0541; IMRRS 2008, 0363
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2008 - 2 U 91/07

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IMR 2008, 140 OLG Stuttgart - Was muss ein Spezialist für Mietrecht können?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 0541; IMRRS 2008, 0363
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bezeichnung als "Spezialist für Mietrecht"

OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2008 - 2 U 91/07

1. Die in Werbung verwendete Bezeichnung eines Rechtsanwaltes als "Spezialist für Mietrecht" verstößt gegen §§ 7 I 2 BORA i.V.m. 4 Nr.11 UWG, wenn der Rechtsanwalt nicht nachweisen kann, dass er - der dadurch ausgelösten Verkehrserwartung entsprechend - im Mietrecht über den Durchschnitt weit übersteigende Kenntnisse verfügt und in erheblichem Umfang tätig gewesen ist.*)

2. Bei gleichem Defizit ist die genannte Bezeichnung auch irreführend i.S.d. § 7 II BORA und der §§ 3, 5 UWG.*)

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