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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 BvR 693/09
BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Volltext9 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2009, 428 | BVerfG - Grundrechte gelten auch im Wohnungseigentum! |
5 Volltexturteile gefunden |
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.07.2019 - 11 S 122/18
1. Die beabsichtigte Montage eines Klimageräts auf dem Dach des gemeinschaftlichen Anwesens stellt eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes dar, zu deren Hinnahme die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden können.
2. Nachteile sind grundsätzlich nicht hinzunehmen, es sei denn, die Belange des benachteiligenden Wohnungseigentümers sind gemessen an den sonstigen Belangen so gewichtig, dass der Nachteil bei wertender Betrachtung unvermeidlich ist.
VolltextLG Köln, Urteil vom 26.04.2018 - 29 S 239/17
1. Auch nach § 21 Abs. 7 WEG fehlt den Wohnungseigentümern die Kompetenz, Ausgleichszahlungen bei Verstoß gegen eine Vermietungsbeschränkung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss festzulegen.
2. Eine Vereinbarung, nach der die Vermietung der Eigentumswohnung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht wird, ist zulässig.
VolltextAG Bremen, Urteil vom 29.04.2013 - 29 C 87/10
1. Die Bezeichnung der Teileigentumseinheiten als "Laden" in einem Aufteilungsplan stellt keine Nutzungsbeschränkung dar, die dem Betrieb einer Speisegaststätte entgegensteht.
2. Für eine zulässige Nutzung ist nicht formal auf die eigentliche "Zweckbezeichnung" abzustellen, sodass andere Nutzungen nicht per se von vornherein untersagt werden dürfen, sondern darauf, ob eine anderweitige Nutzung die übrigen Wohnungseigentümer über das Maß hinaus beeinträchtigt, was bei einer Nutzung der bezeichneten Art typischerweise zu erwarten ist.
VolltextBGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09
1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.*)
2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.*)
BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Zu den Voraussetzungen, um gegenüber einem einzelnen Eigentümer ein Hausverbot durch die Gemeinschaft auszusprechen, dass bestimmte Personen nicht mehr das Haus betreten dürfen, damit die nächtliche Ruhe nicht weiter gestört wird.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(18.04.2012) Zu den häufigsten Ärgernissen unter Nachbarn gehört die Ruhestörung. Wohnungseigentümer und Mieter empfinden es regelmäßig als schier unerträglich, wenn sie innerhalb ihrer eigenen vier Wände mit Lärm von außerhalb belästigt werden. Sie schöpfen dann alle Rechtsmittel aus, bis hin zur Revision vor dem Bundesgerichtshof und bis zur Verfassungsbeschwerde.
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