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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 U 236/11


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IBRRS 2012, 4624; IMRRS 2012, 3308
ImmobilienImmobilien
Verkauf einer Schrottimmobilie: Bank muss Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2013, 1081 OLG Karlsruhe - Kauf einer Schrottimmobilie: Bankenhaftung wegen Aufklärungsverschuldens!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0309; IMRRS 2014, 0148
ProzessualesProzessuales
Keine pauschale Ablehnung des gesamten Senats!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.2013 - 17 U 221/12

1. Ein Ablehnungsgesuch, das den Senat als Spruchkörper pauschal ablehnt, ohne Ablehnungsgründe bezüglich der einzelnen Senatsmitglieder aufzuzeigen, ist unzulässig.

2. Das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein darauf gerichtetes Befangenheitsgesuch ist unzulässig.

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IBRRS 2012, 4624; IMRRS 2012, 3308
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkauf einer Schrottimmobilie: Bank muss Schadensersatz zahlen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11

1. Eine Mietpoolkalkulation muss sämtliche von der Gemeinschaft der Mietpoolteilnehmer zu tragende Kosten und andere mietpoolrelevante Abschläge nach kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft ansetzen und von der Rohmiete in Abzug bringen. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation gehören u.a. die Kosten für die von den Mietern oder Dritten nicht beizutreibenden Schönheitsreparaturen, für Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter sowie für Reparaturen im Sondereigentum (bei Mieterwechsel).

2. Bei einem institutionalisierten Zusammenwirken von Verkäufer, Vermittler und finanzierender Bank (hier: arglistige Täuschung über im Kaufpreis versteckte Provisionen) wird ein Wissensvorsprung der finanzierenden Bank bzgl. dieser Täuschung widerleglich vermutet.

3. Von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Kläger über eine Täuschung ist erst dann auszugehen, wenn diesen sowohl Umstände, die im Bezug auf das finanzierte Geschäft einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände bekannt waren, aus denen sich ergibt, dass auch die finanzierende Bank- obwohl nicht unmittelbar Geschäftspartnerin - als mögliche Haftende in Betracht kommt.

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1 Nachricht gefunden
OLG Karlsruhe: Badenia muss zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten
(28.11.2012) Die Bausparkasse Badenia muss zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten und deshalb 110.000 Euro Zug um Zug gegen die Rückübertragung der erworbenen Eigentumswohnung zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27.11.2012 entschieden.
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